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Professorin / Professor (m/w/d) für Cyber Security

Hochschule Rosenheim
locationRosenheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 11.4.2025

Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hoch­schule mit inter­nationalem Renommee. Sie verbindet praxis­nahe Forschung mit innovativer Nachwuchs­förderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesund­heit und Soziales. Das inter­disziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hoch­wertigen Erkenntnis­gewinn und ausge­zeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, Familien­freundlich­keit und Service­orientierung.

Für die Fakultät für Informatik suchen wir ab dem 01.09.2025 oder später eine / einen

Professorin / Professor (m/w/d) – BesGr W2
für
Cyber Security
Kennziffer 2025-107-PROF-INF


Aufgaben
  • den Bereich der Cyber Security, z. B. Network and Data Security, Organizational Security, Threat Detection, Prevention and Response, Secure Software Engineering, Al Security
  • Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung in Kooperation mit Unternehmen der Region
  • Mitarbeit an der Weiter­entwicklung des Lehrgebietes und in der Selbst­verwaltung sowie der Weiter­bildung
  • Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschul­innovations­gesetzes
  • Lehre in den allgemeinen Grund­lagen­fächern der Informatik sowie die Durchführung von englisch­sprachigen Vorlesungen und Praktika

Profil
  • ein abgeschlossenes Hochschul­studium, vorzugsweise in der Studien­richtung Informatik oder einem verwandten Bereich (bei ausländischen Hochschul­abschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungs­voraussetzungen im Laufe des Einstellungs­verfahrens zwingend eine Zeugnis­bewertung der ZAB vorzulegen)
  • einschlägige Berufserfahrung im Bereich IT-Sicherheit und Cyber Security
  • die besondere Befähigung zu wissen­schaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
  • didaktische und pädagogische Eignung
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissen­schaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschul­abschluss – davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschul­bereichs; der Nachweis der außer­hoch­schulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außer­hoch­schulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

Wir bieten
  • innovative und inter­disziplinäre Gestaltungs­möglich­keiten in einem kollegialen Umfeld
  • umfangreiche Unterstützung bei der Einwerbung von Dritt­mitteln im Rahmen der Forschung
  • vielfältige Möglichkeiten, Familie und Beruf in einem hoch­attraktiven Lebens­umfeld zu vereinbaren
  • attraktive Vergünstigungen, z. B. JobRad, Jobticket und benefits.me

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