Professorin / Professor (m/w/d) für Cyber Security
Hochschule Rosenheim
Rosenheim, Deutschland
11.4.2025
Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hochschule mit internationalem Renommee. Sie verbindet praxisnahe Forschung mit innovativer Nachwuchsförderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziales. Das interdisziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hochwertigen Erkenntnisgewinn und ausgezeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, Familienfreundlichkeit und Serviceorientierung.
Für die Fakultät für Informatik suchen wir ab dem 01.09.2025 oder später eine / einen
Professorin / Professor (m/w/d) – BesGr W2
für
Cyber Security
Kennziffer 2025-107-PROF-INF
Aufgaben
- den Bereich der Cyber Security, z. B. Network and Data Security, Organizational Security, Threat Detection, Prevention and Response, Secure Software Engineering, Al Security
- Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung in Kooperation mit Unternehmen der Region
- Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung sowie der Weiterbildung
- Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes
- Lehre in den allgemeinen Grundlagenfächern der Informatik sowie die Durchführung von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika
Profil
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Informatik oder einem verwandten Bereich (bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur abschließenden Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen im Laufe des Einstellungsverfahrens zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen)
- einschlägige Berufserfahrung im Bereich IT-Sicherheit und Cyber Security
- die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
- didaktische und pädagogische Eignung
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss – davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde
Wir bieten
- innovative und interdisziplinäre Gestaltungsmöglichkeiten in einem kollegialen Umfeld
- umfangreiche Unterstützung bei der Einwerbung von Drittmitteln im Rahmen der Forschung
- vielfältige Möglichkeiten, Familie und Beruf in einem hochattraktiven Lebensumfeld zu vereinbaren
- attraktive Vergünstigungen, z. B. JobRad, Jobticket und benefits.me
STBL1_DE