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Mitarbeiter Bauhof Neuzelle (m/w/d) (Garten-/Landschaftsgestalter/in)

companyAmt Neuzelle
location15898 Neuzelle, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 28.4.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

In der Gemeinde Neuzelle ist zum 01.09.2024 eine Stelle im Bauhof mit 39 Stunden pro Woche, unbefristet, die Stelle eines
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Mitarbeiters Bauhof (m/w/d)
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neu zu besetzen.
Der Einsatz erfolgt in allen Bereichen des Bauhofes der Gemeinden Neuzelle und Lawitz. Von den Bewerbern (m/w/d) wird neben körperlicher Belastbarkeit und handwerklichem Geschick auch die Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit und Teamfähigkeit erwartet.


Weiterhin wird die Bereitschaft, bei Bedarf auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten zu arbeiten, insbesondere im Rahmen der Winterdienst- Rufbereitschaft erwartet.
Zum Aufgabenbereich gehören u. a. die Unterhaltung und Pflege der gemeindeeigenen Straßen, Wege, Grünflächen, Gebäude und Einrichtungen, sowie die Durchführung des Winterdienstes in den Gemeinden. - Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünanlagen, Spielplätze, Straßen, Rad- und Gehwege
- Reparatur- und Werterhaltungsmaßnahmen an kommunalen Anlagen und Einrichtungen
- Durchführung der Verkehrssicherungspflichten einschließlich Winterdienst
- Bedienung, Wartung und Instandsetzung von Geräten, Maschinen und Ausrüstung


· abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus bzw. als Gärtner / in bzw. Forstwirt / in
· technischer Sachverstand beim Umgang mit entsprechenden Maschinen und Geräten
· Erfahrungen in der Grünpflege sowie im Baum- und Gehölzschnitt
· Voraussetzung ist ein Befähigungsnachweis zum Führen einer Motorsäge, belegt durch Fachkundennachweis „Arbeitssicherheit Baum I und Baum II“
· gute Umgangsformen
· körperliche Belastbarkeit
· hohe Eigeninitiative und Motivation
· Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit (Veranstaltungen, Winterdienst, Bereitschaftsdienst u. a. außerhalb der Kernarbeitszeit)
· Verantwortungsbewusstsein und bürgernahes Denken und Handeln
· Fahrerlaubnis der Klasse B und CE
· Ortskunde erwünscht
§ Wünschenswert sind die Nachweise der arbeitsmedizinischen Untersuchungen nach den Grundsätzen G20, G25 und G41