Vorstand Wissenschaft (m/w/d)
Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern „Innovation in der Hochschullehre“ vom 6. Juni 2019 wurde im Jahr 2020 die Stiftung Innovation in der Hochschullehre gegründet. In Trägerschaft der Toepfer Stiftung gGmbH wurde sie zum 1. Januar 2021 als nichtrechtsfähige, unselbständige Treuhandstiftung des bürgerlichen Rechts als handlungsfähig etabliert.
Aufgabe der Stiftung Innovation in der Hochschule ist, Anreize für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für Hochschulleitungen zu setzen, sich weiterhin verstärkt für Qualitätsverbesserun- gen in Studium und Lehre einzusetzen. Die Förderung soll die Fähigkeit der Hochschullehre stärken, sich laufend und nachhaltig zu erneuern, um den jeweiligen Herausforderungen eines sich kontinuierlich wandelnden Umfeldes noch besser gerecht zu werden. Zur Erreichung der Ziele werden Projekte mit zukunftsweisendem Charakter gefördert, der Austausch und die Vernetzung relevanter Akteure unterstützt und der Wissenstransfer für einen breiten Anwenderkreis organisiert. Die Förderung von Projekten erfolgt im Rahmen von Förderlinien, insbesondere zur strategisch-strukturellen Stärkung der Hochschulen in Studium und Lehre, zu aktuellen themenbezogenen Herausforderungen in Studium und Lehre und zur themenoffenen Erprobung von neuen Ideen bzw. dem Transfer erprobter Ansätze auf andere Fächer und Hochschulen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden seit 2021 jährlich bis zu 150 Mio. Euro bereitgestellt – zunächst allein durch den Bund, seit 2024 mit Länderbeteiligung i. H. v. insgesamt 40 Mio. Euro pro Jahr.
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wird durch ein Bund-Länder-Gremium gesteuert. Ein unabhängiger, externer Wissenschaftlicher Beirat mit international ausgewiesenen Expert:innen berät das Bund-Länder-Gremium. Daneben werden in den unterschiedlichen Förderlinien Ausschüsse zur Projektauswahl eingesetzt. Die Stiftung wird durch einen dreiköpfigen Vorstand geleitet. Die Aufgaben des Geschäftsführenden Vorstands und des Vorstands Innovation werden hauptamtlich ausgeführt, der Vorstand Wissenschaft ist nach der Satzung bislang ehrenamtlich bzw. nebenberuflich für die Stiftung tätig. Unterstützt wird der Vorstand durch das Team der Geschäftsstelle, mit einem Stellenplan von 48 Stellen (Vollzeitäquivalente).
Für die Leitung dieser Organisation suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Vorstand Wissenschaft (m/w/d)
die/der in enger Abstimmung mit dem Bund-Länder-Gremium und gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern die Stiftung operativ führt und strategisch weiterentwickelt.
Sie/er wird durch das Bund-Länder-Gremium zunächst auf drei Jahre berufen. Eine einmalige erneute Wiederberufung für weitere drei Jahre ist möglich.
Der Vorstand Wissenschaft ist bislang ehrenamtlich bzw. nebenberuflich tätig, verbunden mit einer Freistellung bzw. einer Zuweisung der Tätigkeit bei der Stiftung Innovation in der Hochschullehre. Ort der Tätigkeit des Vorstands Wissenschaft ist am Sitz der Stiftung in Hamburg. Die Ausgestaltung der Stelle wird, wie die Arbeit der Stiftung insgesamt, Gegenstand einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat sein.
Als profilierte:r Wissenschaftler:in mit fundierten Erfahrungen in Lehre, Forschung und Leitungsaufgaben im Hochschulbereich hat der Vorstand Wissenschaft sich in ihrem/seinem akademischen Werde gang auch bisher schon für die Bedeutung von Lehre als Element der Hochschulentwicklung erkennbar eingesetzt. Sie/er ist vertraut mit der aktuellen fachlichen Diskussion auf diesem Feld und mit den besonderen Anforderungen des Hochschulalltags auch unter diesem Aspekt; er/sie kennt dabei europäische und internationale Entwicklungen und ist bereit, diese Perspektiven in die Tätigkeit einzubringen.
Zum Verantwortungsbereich des Vorstands Wissenschaft innerhalb der Stiftung werden insbesondere die Vertretung der Stiftung gegenüber Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, sonstigen Wissenschaftsorganisationen und der Presse sowie die Kontaktpflege und der Austausch mit der Lehrpraxis gehören. In enger Abstimmung mit dem Geschäftsführenden Vorstand werden die fachliche Begleitung der Arbeit der Ausschüsse zur Projektauswahl sowie des wissenschaftlichen Beirats zum Aufgabenbereich gehören. Zu den weiteren Aufgaben des Vorstands Wissenschaft gehört die Sicherung wissenschaftsgeleiteter Verfahren in Form von Evaluation und Qualitätssicherung der Fördertätigkeiten sowie der Sicherung der Zugänglichkeit der Förderangebote.
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre fördert die Gleichstellung und begrüßt daher alle Bewerbungen, unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.