Volljuristinnen und Volljuristen (w/m/d) im Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht
Als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzen wir uns jeden Tag für ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem ein – und damit auch für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Deutschland. Als Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und Wertpapierinstitute agieren wir am Puls der Finanzwirtschaft und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher. Als Teil des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und Abwicklungsmechanismus für die Banken der Eurozone sind wir in Europa und weltweit vernetzt und gestalten europäische und internationale Finanzmarktstandards mit.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Volljuristinnen und Volljuristen (w/m/d) im Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht
für eine unbefristete Tätigkeit in Vollzeit oder Teilzeit als Referent*in an unserem Dienstsitz in Frankfurt am Main.
Das breite Aufgabenspektrum der Wertpapieraufsicht erlaubt es, für Sie eine Aufgabe zu finden, die Ihren individuellen Stärken und Interessen entspricht. Sie üben als Teil der exekutiven Bundesverwaltung eine unmittelbar rechtsgestaltende Tätigkeit aus, arbeiten dabei Seite an Seite mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen und wachsen so in steigende Verantwortung hinein.
- Grundsatzfragen sowie Mitarbeit an nationaler und europäischer Regulierung
- Überwachung von Transparenzpflichten der Emittenten
- Überwachung der Handelsaktivitäten an den Kapitalmärkten und Offenlegungspflichten
- Aufsicht über Wertpapierinstitute und Finanzmarktinfrastrukturen
- Aufsicht über Investment Fonds und deren Verwaltungsgesellschaften
- Billigung von Prospekten, z. B. für Börsengänge (IPOs)
- Bilanzkontrolle bei börsennotierten Emittenten
- Verbraucherschutzmaßnahmen einschließlich der Produktintervention
- Sie haben als Volljurist*in mindestens ein „befriedigend“ in beiden (Staats-)Prüfungen erreicht und idealerweise verfügen Sie über mehrjährige relevante Berufserfahrung
ODER
Sie haben als Volljurist*in in einer (Staats-)Prüfung mindestens ein „befriedigend“ erreicht (bei der sog. „ersten Prüfung“ zählt das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung) und verfügen zwingend über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung - Sie überzeugen Kolleg*innen und Externe aufgrund Ihres wertschätzenden Umgangs sowie Ihrer klar auf die Sache ausgerichteten Vorgehensweise
- Sie besitzen die digitalen Kompetenzen, um in einem durch Digitalisierung geprägten Umfeld neue Entwicklungen zu verstehen und einzuordnen
- Sie sind offen für die Arbeit in Projekten bzw. projektären Strukturen und besitzen idealerweise Erfahrungen in Workshop- und Moderationstechniken, agiler Arbeitsweise oder sogar im Projektmanagement
- Sie haben sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache
Von Vorteil sind:
- Berufserfahrung im Finanzsektor, in der Rechtsberatung im Bereich Bank- oder Kapitalmarktrecht oder in der öffentlichen Verwaltung
Wir setzen voraus, dass Sie bereit sind, Dienstreisen zu unternehmen. Dienstreisen können auch mehrere Tage dauern, sind aber in der Regel planbar.
- Einbindung in ein Team von Spezialist*innen, für die der Informations- und Wissensaustausch selbstverständlich ist
- Umfassende Einarbeitung in Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Erfahrung und individuelle Qualifizierungsmöglichkeiten (z. B. Englischkurse, Fachseminare)
- Die Möglichkeit, innerhalb Ihres Aufgabenbereichs eigenverantwortlich zu agieren
- Flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit mit Freizeitausgleich, Möglichkeit zur Teilzeit)
- Mobiles Arbeiten mit grds. 40 % Mindest-Präsenz im Büro
- Umfangreiche Sozialleistungen und Benefits (u. a. vergünstigtes Jobticket, Kantinen-Nutzung, kostenlose Parkplätze, eigene Kindertagesstätte, betriebliche Altersversorgung für Angestellte über die VBL)
- Eine Einstellung im öffentlichen Dienst nach Entgeltgruppe 13TVöD – zuzüglich einer Stellenzulage und Weihnachtsgeld
- Die grundsätzliche Möglichkeit einer Verbeamtung; es können sich auch Beamt*innen des höheren Dienstes bis Besoldungsgruppe A 14 BBesO bewerben
- Die Möglichkeit einer vorübergehenden Verwendung außerhalb der BaFin auf nationaler und europäischer Ebene, z. B. beim BMF oder den Europäischen Aufsichtsbehörden