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Volljurist / Syndikusrechtsanwalt (m/w/d) für Arbeitsrecht

companyKreishandwerkerschaft Niederrhein Krefeld-Viersen-Neuss
locationKrefeld, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 12.11.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Als größte Kreishandwerkerschaft Deutschlands und Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die Kreishandwerkerschaft Niederrhein die Interessen von rund 14.500 Betrieben in Krefeld, dem Kreis Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss. Mit 37 Innungen und über 3.800 Mitgliedsunternehmen bieten wir eine starke Stimme für das regionale Handwerk.

Ihre Chance:
Zur Verstärkung unserer Rechtsabteilung suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n Volljurist/in, der/die unsere Mitgliedsbetriebe insbesondere im Bereich Arbeitsrecht berät und vor den Arbeitsgerichten vertritt. Eine Syndikuszulassung ist nicht erforderlich.

Die Position bietet die Möglichkeit einer Teilzeitstelle (25 Stunden/Woche) und eignet sich auch für Berufseinsteiger/innen mit nachgewiesenen Kenntnissen im Arbeitsrecht und idealerweise ersten Erfahrungen im Prozessrecht.


  • Rechtsberatung für unsere Mitgliedsbetriebe, telefonisch und persönlich insbesondere in allen Bereichen des Arbeitsrechts (Individualarbeitsrecht, Tarifrecht, Berufsausbildungsrecht, etc.) sowie Vertretung unserer Mitglieder vor den Arbeitsgerichten Erstberatung im allgemeinen Zivilrecht
  • Selbstständige Bearbeitung rechtlicher Fragen mit hoher Lösungsorientierung

  • Befähigung zum Richteramt
  • fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht und Prozessrecht
  • solide Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere Werkvertragsrecht
  • Sicheres, gewandtes Auftreten und Freude am Umgang mit Menschen
  • Ausgeprägte Kommunikationsstärke und Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Selbstständige Arbeitsweise und Teamfähigkeit
  • Interesse und Bereitschaft, sich in verwandte Bereiche des Arbeitsrechtes und neue Rechtsgebiete einzuarbeiten
  • Spaß und Motivation, als Dienstleister für unsere Mitgliedsunternehmen zu arbeiten
  • durchsetzungsfähiges und überzeugendes Auftreten bei Verhandlungen (vor dem Arbeitsgericht und bei Lehrlingsschlichtungsstellen)

  • 30 Tage Urlaub, 24.12. und 31.12. arbeitsfrei
  • Gleitzeit und die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office an einem Tag in der Woche, nach erfolgter Einarbeitung
  • Interne arbeitsrechtliche Fortbildungen, die i.d.R. gemäß § 15 FAO für Arbeitsrecht anerkannt werden
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung

Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer bedeutenden Organisation des deutschen Handwerks und Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem offenen und unterstützenden Team. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre juristischen Fähigkeiten aktiv einzubringen und mitzugestalten.