Verwaltungsangestellter (w/m/d)
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Lüneburg, Deutschland
21.12.2024
Öffentlicher Dienst allgemein
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im Geschäftsbereich Lüneburg für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Bundes- und Landesstraßen innerhalb der Landkreise Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Harburg zuständig.
In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist im
regionalen Geschäftsbereich Lüneburg
zum nächstmöglichen Zeitpunkt der
Arbeitsplatz
Verwaltungsangestellter (w/m/d) – Weiserzeichen: BG3HARV
bei der Betriebsgemeinschaft Straßendienst (BGS)
Entgeltgruppe 9a TV-L
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Bearbeiten von Personalangelegenheiten des Straßenwartungspersonals
- Mitwirkung bei Beschaffungen für den laufenden Dienstbetrieb der Straßenmeisterei
- Bearbeitung des Postein- und -ausgangs, Telefondienst
- Bearbeitung von Rechnungen für den Betriebsdienst
- Mitwirkung bei der Unfallsachbearbeitung, Bearbeitung von Schadenersatzansprüchen
- Bewirtschaftung der Dienstgrundstücke
Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.
- erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachangestellter (w/m/d), Angestellten- bzw. Verwaltungsprüfung I oder ein vergleichbarer Abschluss
- gute MS Office Kenntnisse
- sowie ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Ihre persönliche Qualifikation:
- Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen
- Kommunikations- und Kontaktfähigkeit
- ausgeprägte Team- und Konfliktfähigkeit
- Organisationsvermögen
- strukturiertes Arbeiten
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Verwaltungsaufgaben einer Straßenmeisterei wären wünschenswert
- Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a TV-L
- einen teilzeitgeeigneten Vollzeitarbeitsplatz (38,5 Std./Woche)
- attraktiver Arbeitsplatz mit vielseitigem und abwechslungsreichem Tätigkeitsfeld
- Möglichkeit der Telearbeit / mobiles Arbeiten
- Eingliederung in ein dynamisches Team
- eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL
- eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L
- 30 Tage tariflich geregelten Erholungsurlaub
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
- gründliche Einarbeitung