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Techniker (w/m/d) Abwasser

companyStadt Waiblingen
locationWaiblingen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 12.9.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Waiblingen (ca. 57 000 Einwohner) liegt im Zentrum der Region Stuttgart, eine der bedeutenden Wirtschafts­regionen in Deutsch­land. Die Kreisstadt des Rems-Murr-Kreises verfügt über ein breites Kultur-, Schul- und Freizeitangebot sowie attraktive Einkaufs­möglichkeiten und bietet damit sämtliche Vorzüge einer modernen Mittelstadt mit hoher Lebens­qualität.

Bei der Stadt Waiblingen ist im Eigenbetrieb Stadtentwässerung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als

Techniker (w/m/d) Abwasser

unbefristet und in Vollzeit zu besetzen.


  • Ausschreibung, Bauleitung, Aufmaß und Abrechnung von Kanalbau­maßnahmen
  • Planung der Einzel­maßnahmen im Rahmen des Jahresbaus sowie kleinerer Einzel­maßnahmen im Kanalneubau
  • Bau- und Unterhaltungs­leistungen im Rahmen der Durchführung der Eigenkontroll­verordnung
  • Unter­stützung der Projekt­ingenieure bei der täglichen Arbeit
  • Mitwirkung bei der Planung von Kanal­sanierungs­maßnahmen

  • eine abge­schlossene Ausbildung zum Bautechniker (w/m/d), Fach­richtung Tiefbau / Kanal- und Straßenbau; mehrjährige Berufs­erfahrung ist erwünscht, aber nicht Bedingung
  • fundierte Kenntnisse der DWA-Regel­werke, Europa- (EN) bzw. DIN-Normen und Vorschriften für Kanal- und Straßenbau sowie Kenntnisse in der Vergabe­ordnung für das Bauwesen (VOB A/B), Leistungs­bücher (Stlb, Stlk)
  • sicherer Umgang mit den MS-Office-Anwendungen, gängiger Ausschreibungs­software (Orca, Arriba etc.), Kanaldaten­bank
  • Führerschein der Klasse B
  • eine selbst­ständige, verantwortungs­bewusste und team­orientierte Arbeitsweise

  • eine selbst­ständige und verantwortungs­volle Tätigkeit in einem kollegialen Team
  • fachliche Fort- und Weiter­bildungen
  • ein betriebliches Gesundheits­management
  • einen Fahrtkostenzuschuss i. H. v. 40,- € für das Deutschlandticket

Die Bezahlung erfolgt je nach Qualifizierung auf Grund­lage des TVöD bis zur EG 9b.

Schwer­behinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.