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Teamkoordinator (w/m/d) Ausländerwesen in der Abteilung Bürgerbüro

companyStadt Waiblingen
locationWaiblingen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 13.12.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Waiblingen (ca. 57 000 Einwohner) liegt im Zentrum der Region Stuttgart, eine der bedeutenden Wirtschafts­regionen in Deutschland. Die Kreis­stadt des Rems-Murr-Kreises verfügt über ein breites Kultur-, Schul- und Freizeit­angebot sowie attraktive Einkaufs­möglichkeiten und bietet damit sämtliche Vor­züge einer modernen Mittel­stadt mit hoher Lebens­qualität.

Die Stadt Waiblingen hat zum nächstmöglichen Zeit­punkt eine unbefristete Stelle in der Abteilung Bürgerbüro als

Teamkoordinator (w/m/d) Ausländerwesen

zu besetzen.


  • Ansprechpartner (w/m/d) für das Team des Ausländer­amtes des Bürgerbüros
  • Aufbereitung rechtlicher Vorgaben, welche regelmäßigen Gesetzes­änderungen unterliegen, durch Erstellen und Pflegen von Prüfungs­schemata zur täglichen Rechts­anwendung
  • Verantwortlichkeit für die Einarbeitung und Schulung von neuen Mitarbeitern, Vorberei­tung von Team­besprechungen, Sicher­stellung der fachlichen Kompetenzen des Teams im Ausländer­amt
  • Führung von Schrift­verkehr und erster Kontakt mit anderen Behörden ein­schließlich der Rechts­aufsicht
  • Eigenverantwortliche Bearbeitung schwieriger Fälle im Ausländer­wesen, insbesondere Bear­beitung von Problem­fällen über das Aufenthalts­recht von Ausländern
  • Erlass rechtsmittelfähiger Entschei­dungen und Mitwirkung im Rechts­mittel­verfahren

Wir suchen für diese Aufgabe eine freund­liche und teamfähige Persön­lichkeit, die eine gute Kommuni­kations­fähigkeit, Durch­setzungs­vermögen und Entschei­dungs­freudig­keit mitbringt und über eine abge­schlossene Aus­bildung im öffent­lichen Verwaltungs­dienst (z. B. Verwaltungs­fach­angestellter [w/m/d], Verwaltungs­wirt [w/m/d] oder Verwaltungs­fachwirt [w/m/d]) verfügt.


Wir bieten unter anderem Fort- und Weiter­bildungen, Angebote zur Gesundheits­förderung, einen Zuschuss zum Deutschland­ticket in Höhe von 40 Euro und legen Wert auf die Verein­barkeit von Familie und Beruf.

Die Bezahlung erfolgt bis Entgelt­gruppe 9b TVöD bzw. bei Vorliegen der beamten­rechtlichen Voraus­setzungen bis Besoldungs­gruppe A 10 g.D.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berück­sichtigt.