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Stellvertretende Amtsleitung (m/w/d) im Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung

companyLandratsamt Waldshut
location79761 Waldshut-Tiengen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 20.12.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Der Landkreis Waldshut erstreckt sich von den Gipfeln des Schwarzwaldes im Norden bis hin zum Rhein im Süden, der Landesgrenze zur Schweiz. In 32 Städten und Gemeinden leben rund 170.000 Einwohner. Die reiche Geschichte und Kultur, die bodenständige und innovative Wirtschaft, die einzigartige Landschaft und nicht zuletzt die Grenzlage zur Schweiz machen den Landkreis Waldshut zu etwas Besonderem. Hier lässt es sich hervorragend leben und arbeiten.

Das Landratsamt Waldshut - Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung - hat zum 01.06.2025 eine Stelle als

Stellvertretende Amtsleitung im Amt für Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung

in Vollzeit zu besetzen. Sollten Sie über einschlägige Erfahrungen verfügen, wäre auch eine Teilzeittätigkeit mit mindestens 80 % vorstellbar.


  • Stellvertretende Leitung des Amtes
  • Beratung von Städten, Gemeinden und Dienststellen des Landratsamtes in kommunalrechtlichen und kommunalwirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung von Kreisgemeinden bis 4.000 Einwohnern einschließlich Eigenbetrieben
  • Prüfung und Genehmigung von Haushalten der Städte und Gemeinden mit Eigenbetrieben
  • Allgemeine Rechtsaufsicht über Gemeinden und Zweckverbände (z.B. Rechtmäßigkeit von Gemeinderatsbeschlüssen, Satzungen, Beurteilung von Zuschussanträgen)
  • Dienstherrenaufgaben für Bürgermeister/innen
  • Beitragswesen (Anschluss- und Erschließungsbeiträge) Beratung und Widerspruchsbearbeitung
  • Bearbeitung sonstiger Widersprüche

Änderungen des Aufgabenbereichs entsprechend Ihrer Qualifikation und Erfahrung bleiben vorbehalten.


  • Abgeschlossenes Studium als Diplomverwaltungswirt/in (FH) / Bachelor of Arts – Public Management - oder ein vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium (Befähigung als Fachbeamter/Fachbeamtin für das Finanzwesen gem. §§ 58 Abs. 1, 116 Abs. 2 GemO)
  • Sichere Rechtsanwendung bei breitem Themenspektrum und Bereitschaft, sich das benötigte Fachwissen anzueignen und aktuell zu halten
  • Freundliches und verbindliches Auftreten, Durchsetzungsfähigkeit
  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen
  • Praktische Berufserfahrung in einem oder mehreren der genannten Aufgabengebiete wäre von Vorteil.

  • Eine Besoldung entsprechend Ihrer persönlichen Befähigung bis Besoldungsgruppe A 13 LBesG
  • Ein anspruchsvolles, abwechslungsreiches Arbeitsfeld, das wir im Team zukunftsorientiert weiterentwickeln möchten mit der Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen
  • Eine offene, kooperative und freundliche Arbeitsatmosphäre
  • Eine kollegiale und umfassende Einarbeitung
  • Möglichkeit zum Homeoffice
  • Fortbildungsangebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung