Staatlich geprüfte/r Technikerin / Techniker bzw. Meisterin / Meister (w/m/d) in der Fachrichtung Elektro- oder Versorgungstechnik
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt Bauaufgaben für den Bund in Berlin, Bonn und im Ausland aus sowie Kulturbauten, Forschungs- und Laborgebäude für Bundeseinrichtungen. Es betreut herausragende und komplexe Bauprojekte im Spannungsfeld von gestalterischen und technischen Ansprüchen, mit hohen Anforderungen an Baukultur und Wirtschaftlichkeit.
Das BBR sucht für das Referat V S 2 „Technische Gebäudeausrüstung“ auf Dauer eine/einen:
Staatlich geprüfte/n Technikerin / Techniker
bzw. Meisterin / Meister (w/m/d)
in der Fachrichtung Elektro- oder Versorgungstechnik
Der Dienstort ist Berlin.Kennnummer 235.1-24
Das BBR sucht für das Referat V S 2 für die Baumaßnahmen auf den Liegenschaften der Bundeswehr in Berlin staatlich geprüfte Technikerinnen/Techniker und/oder Meisterinnen/Meister (w/m/d) in den Fachrichtungen Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik.
Innerhalb der Abteilung V sind die Mitarbeitenden des Referats V SN2 für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) aller Baumaßnahmen in den jeweiligen Organisationseinheiten zuständig. Sie begleiten die Baumaßnahmen von der ersten Idee bis zur Übergabe des fertigen Gewerkes. Für die Vielzahl an sogenannten Einfachen Baumaßnahmen der Bundeswehr freuen wir uns über Ihre Unterstützung der Projektleitung im Rahmen der Bauherrenvertretung und Ihre Mitarbeit auf dem Gebiet der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/UeberUns/Struktur/V/ReferatV2/referatV2.html
Innerhalb dieser Abteilung ist Ihr Aufgabengebiet im Referat V S 2:
- Mitwirkung bei der Abstimmung mit dem Nutzenden und Maßnahmentragenden, den genehmigenden Institutionen sowie den Prüfingenieurinnen/Prüfingenieuren und Sachverständigen
- Mitarbeit bei der Baubedarfsklärung, Bauvorbereitung, Ausführungsplanung und von Baumaßnahmen
- Mitwirkung bei Vergabe und Auftragserteilung von Bauaufträgen gemäß VOB
- Überwachung der vertragsgemäßen Planungs- und Bauleistungen der Auftragnehmerinnen/Auftragnehmer und Sicherung von Qualität, Kosten und Terminen
- Objektüberwachung im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen, Mittelbewirtschaftung und Kostenkontrolle
- Durchführung von Abnahmen, einschließlich der Überwachung von Mängelbeseitigungen, Gewährleistungskontrollen und Funktionsprüfungen
- Unterstützung bei Übergaben der Baumaßnahmen an die Nutzenden und Maßnahmenträger
- Prüfung der Dokumentationsunterlagen und Rechnungslegung
Vorausgesetzt werden:
- abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte/r Technikerin/Techniker (w/m/d) oder Meisterin/Meister (w/m/d) der Fachrichtung Elektro- oder Versorgungstechnik
- oder Sie gehören zum Kreis der Personen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten bereits ausübten und diese nachweisen können
- gute Kenntnisse im Vertrags- und Vergaberecht, besonders hinsichtlich im Umgang mit der VOB
- Fähigkeit zur fachlichen Anleitung und Führung der an der Ausführung beteiligten Firmen
- Fähigkeit, den zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum aktiv auszufüllen und mit wenig Anleitungserfordernis zu arbeiten
- ausgezeichnete Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit, Engagement, ein ausgeprägtes Organisationsgeschick, Selbstbewusstsein, Empathie und ein höflicher, wertschätzender Umgang mit Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern aller Hierarchieebenen
- ein Mindestmaß an Mobilität im Rahmen der gelegentlichen Baustellenbesuche
Wünschenswert sind:
- Erfahrungen in der Betreuung/Begleitung von Bauprojekten der öffentlichen Hand
- praktische Verwaltungserfahrungen inkl. Kenntnisse der VgV, RBBau und VHB
Bezahlung:
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 9b TV EntgO Bund, soweit die persönlichen Anforderungen erfüllt sind.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ist ein moderner, zukunftssicherer und familienfreundlicher Arbeitgeber mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes. Hierfür wurden wir wiederholt durch das audit berufundfamilie zertifiziert.
Wir bieten unseren Mitarbeitenden
- interessante und anspruchsvolle Aufgaben in einem kollegialen und familienfreundlichen Umfeld an
- strukturierte Einarbeitung mit Patenschaftssystem
- flexible Arbeitszeiten und ‑formen, wie beispielsweise Gleitzeit von 06 Uhr bis 21 Uhr, individuelle Teilzeitvereinbarungen, die auch mit mobilem Arbeiten kombiniert werden können
- persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten durch ein umfassendes Fortbildungsangebot unter anderem durch die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
- eine ergänzende Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte sowie vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Urlaub und bis zu 24 Gleittage pro Jahr
- eine zentrale Lage und eine gute Verkehrsanbindung sowie ein vergünstigtes Deutschland-Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr
- ggf. bei Bedarf die Zahlung von Trennungsgeld oder Umzugskostenvergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen
- ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Karriereseite Das BBR als Arbeitgeber.
Besondere Hinweise:
Bewerbungsberechtigt sind sowohl Tarifbeschäftigte als auch Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind.
Interne Tarifbeschäftigte werden darauf hingewiesen, dass der Dienstposten während der Erprobungszeit von max. 6 Monaten nur vorübergehend übertragen wird und während der Erprobungszeit keine Höhergruppierung erfolgt, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD gezahlt wird.
Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt bekennt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sich zu den Chancen der Diversität in der Arbeitswelt und verpflichtet sich dazu, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fördert die Vielfalt unter den Mitarbeitenden. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten und mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Von schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern wird nur das zur Wahrnehmung der Funktion notwendige Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.