Sozialpädagoge (w/m/d) für die Kinder- und Jugendförderung
Waiblingen (ca. 57 000 Einwohner) liegt im Zentrum der Region Stuttgart, eine der bedeutenden Wirtschaftsregionen in Deutschland. Die Kreisstadt des Rems-Murr-Kreises verfügt über ein breites Kultur-, Schul- und Freizeitangebot sowie attraktive Einkaufsmöglichkeiten und bietet damit sämtliche Vorzüge einer modernen Mittelstadt mit hoher Lebensqualität.
Bei der Stadt Waiblingen sind im Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe und Soziales in der Abteilung Kinder- und Jugendförderung ab sofort insgesamt vier unbefristete Stellen als
Sozialpädagoge (w/m/d)
zu besetzen.
Die detaillierten Informationen zu den Einsatzbereichen und Beschäftigungsumfängen finden Sie auf unserer unten angegebenen Internetseite.
- Einzelfallhilfe und Krisenintervention
- Beratung von Kindern und Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften
- Präventive Arbeit in Projekten und Maßnahmen in Schulklassen (Sozialkompetenztrainings, Mobbingprävention, Förderung der Klassengemeinschaft)
- Offener freizeitpädagogischer Bereich und vielseitige Spielangebote
- Gruppenspezifische Angebote wie Teenie-Nachmittag und Mädchentag
- Digitale Medien und Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperationsprojekte mit Schulen, Beratungsstellen und Vereinen
- Vernetzung innerhalb und außerhalb der Abteilung Kinder- und Jugendförderung
- Teamfähigkeit und interkultureller Kompetenz
- Zeitlicher Flexibilität, einschließlich Abend- und Wochenenddiensten
- Engagement, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Vorzugsweise Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere im Bereich Mobile Jugendarbeit
- Ein abgeschlossenes sozialpädagogisches Studium setzen wir voraus
- Der Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist von Vorteil; im Falle des Spiel- und Spaßmobils Voraussetzung
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum
- Interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
- Fachliche Anleitung, kollegiale Beratung und Supervision
- Einbindung in ein bestehendes, funktionierendes Team
- Umfassende gesundheitsfördernde Angebote
- Einen Zuschuss zum Deutschlandticket in Höhe von 40 Euro
Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.