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Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in für die Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung

Landeshauptstadt Düsseldorf
locationDüsseldorf, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 11.4.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Sozialarbeiter*in/Sozialpädadgog*in für die Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung
für das Amt für Soziales und Jugend

Entgeltgruppe S 12 TVöD

Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.

Die Fachstelle für Familien nach Trennung und Scheidung als Sachgebiet der Abteilung Kinderschutz und Hilfe zur Erziehung unterstützt im Schwerpunkt das Familiengericht in Verfahren zum Umgang- und Sorgerecht. Neben der Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren bietet die Fachstelle Beratungen zu Umgangsregelungen und Weitervermittlung sowie Informationen zu Unterstützungsangeboten an. Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt:

https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir.


Aufgaben
  • Mitwirken in Verfahren vor dem Familiengericht gemäß § 50 Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) und § 162 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
  • Teilnahme an familiengerichtlichen Verfahren, Erstellen von Stellungnahmen und Berichten im Sinne des Kindeswohls
  • Beratung von Bürger*innen in Trennungs- und Scheidungssituationen nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 18 Absatz 3 und 50 SGB VIII sowie §§ 1684 und 1685 Bürgerliches Gesetzbucht (BGB)
  • Beratung beziehungsweise Unterstützung der Familien bei Anliegen zu Umgangs- und Sorgerechtsfragen.

Profil
  • Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in oder Erziehungswissenschaftler*in mit mindestens zweijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im ausgeschriebenen Anforderungsprofil
  • Beratungskompetenz sowie Beratungserfahrung beziehungsweise eine zusätzliche Qualifikation in Beratung
  • Flexibilität sowie Team- und Kooperationsfähigkeit (Schnittstellenarbeit)
  • hohe soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen sowie ein ausgeprägtes Konfliktlösungsverhalten
  • psychische Belastbarkeit und Initiative
  • Kenntnisse in den fachspezifischen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Acht, Bürgerliches Gesetzbuch und im Erstellen von Berichten, Stellungnahmen
  • PC-Kenntnisse (Büro-Standardsoftware) beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.

Wir bieten

Die Einstellung erfolgt unbefristet in der Entgeltgruppe S 12 TVöD im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).


STBL1_DE