Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in (m/w/d)
Arbeitgeber: Landkreis Wesermarsch der Landrat
Einsatzort: 26919 Brake/Unterweser
Entscheiden auch Sie sich für unsere Kreisverwaltung als Arbeitgeber. Für interessante Aufgaben, die so abwechslungsreich sind wie das Leben hier. Engagieren Sie sich für die Menschen aus der Region und profitieren Sie von attraktiven Rahmenbedingungen - damit Ihr Job gut in Ihr Leben passt.
Ein Arbeitsplatz mit Zukunft und sicherem Gehalt in einem wertschätzenden Team ist Ihnen wichtig? Dann sind Sie willkommen im Fachdienst 51 - Jugend - im Team des Spezialdienstes „Eingliederungshilfen nach §35a SGB VIII“ im Landkreis Wesermarsch in 26919 Brake (Unterweser). Wir suchen engagierte Verstärkung und stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Sozialarbeiter*innen oder Sozialpädagog*innen
ein. Die Stellen sind in Vollzeit zu besetzen und werden nach Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) vergütet. Eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Stundenumfang von mind. 19,5 Stunden pro Woche ist möglich.
Der Spezialdienst der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende mit (drohenden) seelischen Behinderungen dabei, Teilhabeeinschränkungen zu beseitigen oder zu mildern und ihnen so die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
In dem vierköpfigen Team des Sachgebiets wird Wert auf ein kollegiales Arbeitsklima und ein unterstützendes Miteinander gelegt. Die Arbeit ist durch immer wieder neue Fallkonstellationen und durch Tätigkeiten im Innen- und Außendienst interessant und abwechslungsreich. Sie sind neugierig und offen für neue Prozesse? Als zukünftige Mitarbeiter*in haben Sie die Gelegenheit, gesetzliche Neuerungen aus der Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in der Praxis umzusetzen und damit Voraussetzungen für ein gelingendes Aufwachsen von jungen Menschen und ihren Familien zu schaffen.
- Zuständigkeitsprüfung nach SGB IX, Abgrenzung der Hilfen nach § 35a SGB VIII zu anderen Reha-Trägern
- Überprüfung von Hilfebedarf nach §35a SGB VIII
- Teilhabeprüfung
- Fallverantwortung und Fallsteuerung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII
- Planung und Steuerung ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen
- Hilfesteuerung nach § 36 SGB VIII
- Einleitung von Überleitungsprozessen an das Sozialamt
- Wahrnehmung von fallergänzenden und fallübergreifenden Tätigkeiten wie kollegiale Beratung, Teambesprechungen, Supervision
- Dokumentation der Arbeitsprozesse im Rahmen der Qualitätssicherung nach standardisierten Vorgaben zur Aktenführung und elektronischer Erfassung nach abteilungsinternem Qualitätshandbuch
- Information, Erstberatung und Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen unter Anwendung der aktuellen Rechtslage aus den Gebieten der Eingliederungs- und Behindertenhilfe (SGB VIII, SGB IX und SGB XII und BTHG)
- Krisenintervention im Rahmen der Fallführung (Konfliktmanagement, Gesprächsführung, Erkennen von Not- und Krisensituationen; bedarfs- und ressourcenorientierte Steuerung der Hilfeprozesse)
- Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Institutionen und Einrichtungen der Jugendhilfe, Fachkräften der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Schulen sowie sonstiger interner und externer Kooperationspartner*innen
- Sozialpädagog*innen/Sozialarbeiter*innen mit staatlicher Anerkennung bzw. eine vergleichbare anerkannte Qualifikation nach §72 SGB VIII
- Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kenntnisse des SGB VIII, SGB IX und über die kindliche Entwicklung und Grundkenntnisse über Störungsbilder und Behinderungen inkl. der Teilhabeprüfung sind von Vorteil
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln
- Partizipative und wertschätzende Beratungskompetenzen
- Gute EDV-Kenntnisse der gängigen Office-Programme
- Einwandfreies erweitertes Führungszeugnis
- Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Einsatz des eigenen PKW für dienstliche Zwecke