Sozialarbeiter*in für den Bereich Hilfestruktur für gewaltbetroffene Menschen
.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sozialarbeiter*in für den Bereich Hilfestruktur für gewaltbetroffene Menschen
für die Abteilung Planung und Steuerung im Amt für Soziales und Jugend
EG S 12 TVöD
Sie suchen nach einer neuen Herausforderung und haben Freude an einer abwechslungsreichen und sinnvollen Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit?
Im Amt für Soziales und Jugend ist die Stelle dem Team Teilhabe, Inklusion und besondere Lebenslagen zugeordnet. Der Schutz gewaltbetroffener Menschen ist eine wichtige Querschnittsaufgabe in der Landeshauptstadt Düsseldorf mit vielfältigen Kontakten zu verwaltungsinternen und externen Akteuren sowie politischen Gremien und der Trägerlandschaft.
In dieser spannenden Position gestalten Sie unter anderem die Weiterentwicklung einer bedarfsorientierten Hilfestruktur, entwickeln eine Bedarfsanalyse für Schutzplätze und fördern den Austausch eines vielfältigen Netzwerks. Sie haben die Chance, aktiv an der Schaffung von Angeboten mitzuwirken, um die Belange von Gewaltbetroffenen in der Landeshauptstadt Düsseldorf sichtbar zu machen.
- Sie arbeiten konzeptionell an der Weiterentwicklung und Fortschreibung einer geschlechterunspezifischen Bedarfsanalyse für Schutzplätze in der Landeshauptstadt Düsseldorf (unter anderem Frauenhäuser)
- Sie überarbeiten und optimieren das gesamtstädtische Konzept der Angebots- und Hilfestruktur für gewaltbetroffene Personen auf Grundlage der vorgenannten Bedarfsanalyse (zum Beispiel die Ausweitung der Zielgruppen auf männliche Personen)
- Sie fördern den Ausbau des Netzwerks durch den Austausch mit freien Trägern sowie anderen Ämtern der Landeshauptstadt Düsseldorf und setzen sich in lokalen Netzwerken aktiv für die Interessen gewaltbetroffener Personen ein
- Sie engagieren sich aktiv in Gremien-, Arbeitsgruppensitzungen und Netzwerktreffen, wie zum Beispiel in Ausschüssen oder Fachgruppen
- Sie formulieren Stellungnahmen zu politischen Anfragen im Themenbereich Gewaltbetroffener Personen
- Sie fertigen Zuwendungsbescheide und –verträge für die Träger sowie Produkt- und Aufgabenbeschreibungen, prüfen deren Verwendungsnachweise und die jährlichen Sachberichte.
- Sie besitzen einen Abschluss als Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder sind Diplom-Sozialarbeiter*in /Diplom-Sozialpädagog*in mit staatlicher Anerkennung
- Sie besitzen die Fähigkeit, das eigene Aufgabengebiet zielgerichtet zu gestalten beziehungsweise weiterzuentwickeln und verfügen über ein hohes Maß an Sensibilität für Menschen in besonderen Lebenslagen
- Sie verfügen über ein sicheres und verbindliches Auftreten, Kommunikations-und Teamfähigkeit sowie Moderationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren
- Sie zeichnen sich durch eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit aus, arbeiten strukturiert sowie selbstständig und sind dabei verantwortungsbewusst und belastbar.
- Sie verfügen über Kenntnisse der Düsseldorfer Angebotsstruktur im Hinblick auf das Themengebiet und der freien Träger beziehungsweise sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- Sie besitzen idealerweise Kenntnisse über die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen, im Sozialrecht (insbesondere SGB II und XI), sowie Förderrichtlinien des Landes beziehungsweise sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
- flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
- geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
- Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
- Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- berufliche Entwicklungsperspektiven
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
- Hund im Büro (HiB) – unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln (befristet). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).