Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Finanzielle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
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Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Finanzielle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
für die Abteilung Beratung und Leistung im Amt für Soziales und Jugend
BesGr A 10 LBesO beziehungsweise BesGr A 9 + Z LBesO oder EG 9c TVöD
Sie suchen eine neue Herausforderung und wünschen sich eine abwechslungsreiche, sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten?
Dann ist die Sachbearbeitung im Team der Finanziellen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit im Amtsbereich Soziales vielleicht genau das Richtige für Sie.
Im Sachgebiet mit insgesamt 40 Mitarbeiter*innen, unterteilt in 5 Teams, gewähren Sie finanzielle Hilfen zur ambulanten oder stationären Pflege gemäß dem XII. Sozialgesetzbuch (SGB XII) und beraten pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Ergänzend werden Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung bewilligt, wenn der Lebensunterhalt nicht sichergestellt ist. Der personenzentrierte Beratungs- und Hilfeansatz im persönlichen Kontakt mit den Menschen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Neben der Existenzsicherung sind die individuellen Bedarfslagen der Menschen aufzugreifen, damit ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.
Dabei lassen wir uns von einem kritischen Blick auf unser eigenes Handeln und von Qualitätskriterien, die unsere Werte widerspiegeln und in einem amtsweiten Leitbild festgehalten sind, leiten: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir.
Der Bürostandort ist in der Willi-Becker-Allee 8 (Nähe Hauptbahnhof) und gut zu erreichen.
Die Tätigkeit bietet Ihnen nach einer angemessenen Zeit der Einarbeitung ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum und Entscheidungskompetenz sowie viele weitere Vorteile, die Sie unter Das bieten wir Ihnen finden.
- Sie nehmen Leistungsanträge für stationäre oder ambulante Pflege an, prüfen und entscheiden nach dem SGB XII
- Sie veranlassen Zahlungen sämtlicher Leistungen, sie kontrollieren diese und wickeln Rückforderungsansprüche ab
- Sie prüfen den Nachrang der Leistungen beziehungsweise stellen vorrangige Ansprüche fest
- Sie beraten Hilfesuchende und deren Angehörige
- Sie prüfen Widersprüche und bearbeiten die Abhilfemöglichkeiten
- Sie kooperieren mit Dritten, wie zum Beispiel mit Trägern von Einrichtungen, Pflegekassen, Gesundheitsämtern und Sozialdiensten von Krankenhäusern.
- Sie sind Verwaltungsfachwirt*in oder haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
- oder Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) Fachrichtung Rechtswissenschaften (Diplom-Jurist*in), Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft oder Verwaltungswissenschaften (beispielsweise Public Management, Public Administration)
- Sie haben möglichst Erfahrungen im Verwaltungsrecht und besitzen ein Verständnis für Verwaltungsabläufe
- Sie verfügen über Kenntnisse in den Sozialgesetzbüchern (insbesondere SGB V, X, XI und XII) um rechtssicher beraten und Anträge prüfen zu können oder die Bereitschaft sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- Sie besitzen die erforderliche Sensibilität für die Bedürfnisse hilfesuchender Menschen und die Fähigkeit, sich auf deren Problemlagen einzustellen und können kundenorientiert Denken und Handeln
- Sie sind stressstabil beziehungsweise belastbar
- Sie besitzen Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und sind team- und kooperationsfähig
- Sie haben ein sicheres Auftreten sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Für das Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden, wenn Sie über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen.
In diesen Fällen kommt für Beamt*innen die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich. Für tariflich Beschäftigte mit erster Verwaltungsprüfung ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO ab dem vierten Monat der Aufgabenwahrnehmung die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich.
Gehören Sie zu dem Personenkreis der Verwaltungsfachangestellten, werden Sie in den ersten fünf Jahren berufsbegleitend an dem stadtinternen Verwaltungslehrgang II teilnehmen. Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht Ihnen dann eine adäquate Eingruppierung.
- flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
- geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
- Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
- Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- berufliche Entwicklungsperspektiven
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
- Hund im Büro (HiB) – unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln (befristet). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.