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Sachbearbeiter*innen (m/w/d) für den Bereich Fördermittel­management im (vergleichbaren) gehobenen Dienst

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
locationBrandenburg an der Havel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 4.4.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) arbeiten wir als Kompetenz- und Servicezentrum im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (AA). Unsere Projekte prägen das Bild Deutschlands in der Welt.

Für unser schnell wachsendes Team am Standort Brandenburg an der Havel suchen wir ab sofort zur befristeten Einstellung (bis zum 31.12.2028) in Voll- oder Teilzeit:

mehrere Sachbearbeiter*innen (m/w/d)
für den Bereich Fördermittel­management
im (vergleichbaren) gehobenen Dienst

Entgeltgruppe E 9b TVöD Bund; Kennziffer: F02‑2025

Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung werden Sie am Aufbau einer neuen, international ausgerichteten Bundes­oberbehörde aktiv mitarbeiten. Sie leisten mit Ihren Kompetenzen von Deutschland aus einen entscheidenden Beitrag für die deutsche Außenpolitik.

Sie prüfen Förderungen von nationalen und internationalen Partnern, beispielsweise der humanitären Hilfe, der Krisenprävention, des internationalen Kultur­austauschs und internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen.


Aufgaben
  • Prüfung der Mittelverwendung gem. Nr. 11 der VV zu § 44 BHO (Prüfungen in der Regel nach Aktenlage und in bedingten Fällen als Vor-Ort-Prüfung im 4‑Augen-Prinzip im In- und Ausland)
  • Beratung und Kommunikation sowie Austausch mit Zuwendungs­empfänger/innen zu allgemeinen Themen und Fragestellungen sowie im konkreten Einzelfall
  • Erstellen des Prüfvermerks gem. Nr. 11 der VV zu § 44 BHO
  • Rechtliche Einschätzung der Stellungnahme des Zuwendungs­empfängers

Profil
  • Laufbahnbefähigung für den allgemeinen gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
  • ODER abgeschlossenes (Fach‑)Hochschul­studium (B.A. oder vglb.) vorzugsweise im Bereich Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften
  • Deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines Mitgliedstaats der EU oder EFTA
  • Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Niveau C1)
  • Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2)

Wir freuen uns ergänzend über

  • Kenntnisse im zivilen Vertragsrecht, Zuwendungs- und Haushaltsrecht, Vergaberecht oder im Verwaltungsrecht
  • Erste Berufserfahrung im Bereich Zuwendungen
  • Erste Erfahrungen in der Anwendung von Zuwendungs­datenbank, E‑Akte, ODA und ePMS
  • Sehr gute Microsoft-Office-Anwender­kenntnisse

Das macht Sie als Person aus

  • Sie haben Gestaltungswillen und Freude daran, am Aufbau des neu errichteten BfAA aktiv mitzuwirken.
  • Sie sind in der Lage, sich schnell in neue Themen­bereiche einzuarbeiten.
  • Sie kommunizieren und kooperieren klar und empathisch – nach innen wie außen.
  • Sie schätzen Vielfalt, fördern Chancengleichheit und wirken Diskriminierung in jeglicher Form entgegen
  • Unerwartete Herausforderungen bringen Sie nicht aus der Ruhe und Sie gehen effektiv mit diesen um

Bewerben können sich auch Personen, die bereits beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten beschäftigt sind.

Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig, ist im Rahmen der tarifrechtlichen Vorgaben eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an das BfAA möglich.


Wir bieten
  • Flexibles Arbeiten durch Teilzeit­möglichkeit, Gleitzeit, mobiles Arbeiten, Homeoffice
  • Abwechslungsreiche, sinnhafte und anspruchsvolle Aufgaben in einem kollegialen Umfeld
  • Umfangreiches Fortbildungs­angebot für Ihre berufliche Weiterentwicklung
  • Eine befristete Stelle im Herzen Brandenburgs mit Aufbau­zulage in Höhe der Ministerial­zulage bis zum 31.12.2026
  • Den Kauf Ihres Firmen­tickets unterstützen wir mit einem Zuschuss
  • Wir bieten Jahres­sonderzahlung, VBL‑Betriebsrente mit Arbeitgeberanteil, vermögens­wirksame Leistungen

Wir leben Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.


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