Sachbearbeiter:in (w/m/d) Personal Beamtenrechtliche Grundsatzangelegenheiten (Z 212-11)
Die Polizei Bremen ist als Landespolizei der Freien Hansestadt Bremen rund um die Uhr für mehr als 570.000 Bürger:innen erreichbar und sorgt mit ihrer Präsenz für Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet und den Häfen von Bremen und Bremerhaven. Sie gehört mit mehr als 3.000 Voll- und Teilzeitbeschäftigten zu den größten Arbeitgebern der Hansestadt und bietet ein umfangreiches attraktives Aufgabenspektrum. Einsatzdienst, Wasserschutz- und Verkehrspolizei, Diensthundestaffel, Spezialeinheiten, Ermittlungstätigkeiten und Forensik sind hier nur ein kleiner Auszug der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in den Direktionen Einsatz und Kriminalpolizei/Landeskriminalamt. Daneben sichert die Zentrale Polizeidirektion in den Bereichen Grundsatz und Finanzen, Personal, Logistik sowie Informations- und Kommunikationstechnik die Kernprozesse und unterstützt mit einem Team aus ambitionierten Mitarbeiter:innen. In den drei Direktionen sowie dem Präsidialstab arbeitet bei der Polizei Bremen ein Team aus den Bereichen Verwaltung und Vollzug.
In der Polizei Bremen, Zentrale Polizeidirektion, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachfolgend aufgeführte – für Teilzeit geeignete - Funktion zu besetzen:
„Sachbearbeiter:in (w/m/d) Personal Beamtenrechtliche Grundsatzangelegenheiten“
Besoldungsgruppe A 10 BremBesO / Entgeltgruppe 9 b TV-L
Kennziffer: Z 212-11
Koordination und Bearbeitung von personalrechtlichen Angelegenheiten für Beamtinnen und Beamte. Beratung in beamtenrechtlichen Grundsatzfragen. Qualitätssicherung in der Sachbearbeitung.
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Allgemeine Dienste oder
- Abgeschlossene Qualifikation zur/zum Verwaltungsfachwirt_in (w/m/d) oder
- Abgeschlossenes Bachelorstudium im Verwaltungsbereich oder der Rechtswissenschaften
Erwartet werden weiterhin:
- Kenntnisse im Beamten- sowie Verwaltungsrecht
- Gründliche PC – Kenntnisse (MS Office)
- Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Durchsetzungsfähigkeit, jedoch auch Konsens- und Kompromissbereitschaft, Belastbarkeit
- Ausgeprägtes Engagement, Eigeninitiative, ergebnisorientierte und eigenständige Arbeitsweise, Organisationsvermögen
Bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Übersetzung auf Deutsch sowie die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen (ersatzweise der Ausdruck zur Anerkennung aus der ANABIN-Datenbank).
Eine spätere Verbeamtung ist bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen möglich.
- einen krisensicheren Beruf
- ein verantwortungsvolles, vielfältiges und anspruchsvolles Tätigkeitsspektrum
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- aktives Gesundheitsmanagement sowie geförderte Firmenfitness in allen EGYM Wellpass-Studios
- Chancengleichheit
- Fortbildungsmöglichkeiten
- ein gefördertes Jobticket für den öffentlichen Personennahverkehr
- tarif- und besoldungsgerechte Bezahlung
- eine Betriebsrente (VBL) für Tarifbeschäftigte
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen von Menschen mit einem Migrationshintergrund werden begrüßt.
Schwerbehinderten Bewerberinnen bzw. Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Haben Sie Interesse?
Dann reichen Sie bitte neben Ihrer aussagefähigen Bewerbung (ein Foto ist nicht beizufügen) folgende weitere Unterlagen ein:
- Lebenslauf, aus welchem sich Ihre Qualifikationen sowie Ihre bisherigen dienstlichen/beruflichen Verwendungen und Erfahrungen ergeben
- Nachweise über die Erfüllung der zwingenden Anforderungen
- Ein aktuelles Arbeitszeugnis oder eine aktuelle dienstliche Beurteilung das/die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 12 Monate ist, den Beurteilungszeitraum erkennen lässt und sich auf Ihre aktuelle Tätigkeit bezieht
- Ggf. Nachweis der Schwerbehinderung
- Sofern Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber tätig sind, Ihre Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Sie ein Arbeitszeugnis oder eine dienstliche Beurteilung vorlegen, welche/s nicht älter als ein Jahr sein darf. Dieses/diese kann bei Nichtvorhandensein bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden.
Bitte reichen Sie uns nur Kopien von Ihren Bewerbungsunterlagen ein (keine Mappen), da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden können und übersenden Sie bitte grundsätzlich keine Fotos. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.