Sachbearbeiter*in (w/m/d) in Abteilung 4 "Datenschutz in der Privatwirtschaft"
Beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) sind ab 1. April 2025 zwei Stellen zu besetzen:
Sachbearbeiter*in (w/m/d) in Abteilung 4 „Datenschutz in der Privatwirtschaft“
unbefristet in Vollzeit (Kennziffer 03-2025)
Die Dienststelle des LfDI ist eine unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde, die sich für Datenschutz und Informationsfreiheit einsetzt. Wir kontrollieren in Baden-Württemberg die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen. Wir beraten, informieren und klären auf über datenschutzrechtliche Fragen und helfen Bürgerinnen und Bürgern, ihre Rechte wahrzunehmen. Wir unterstützen sie in ihrem Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen sowie öffentliche Stellen bei der Umsetzung dieses Rechts. Aktuell arbeiten bei uns ca. 80 Personen. Unser Dienstsitz liegt zentral in der Landeshauptstadt Stuttgart.
- Bearbeitung von Beschwerden sowie Beratung in Einzelfällen im Hinblick auf rechtliche Fragestellungen des Datenschutzes
- Prüfung von Meldungen von Datenschutzverletzungen nach Artikel 33 DS-GVO
- Unterstützung bei der Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen
- Mitwirkung bei Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen
- Erstellung und Aktualisierung von Informationsmaterial
- Administrative Unterstützung der Abteilungsleitung
Änderungen des Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten.
- Ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts (B. A.) Public Management bzw. Bachelor of Laws (LL. B) oder eine vergleichbare verwaltungsnahe Qualifikation
- Versierter Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen
- Gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, gerne auch in einer weiteren Fremdsprache, sind von Vorteil.
- Die Eingruppierung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bis Entgeltgruppe 10 TV-L. Eine Verbeamtung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich, hierfür stehen Stellen bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesG zur Verfügung. Auch eine Besetzung im Wege der Abordnung ist möglich.
- Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung durch vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie, z. B. durch flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten
- Gesundheitsmanagement und vieles mehr
Engagement, fachliche Kompetenz, Vielfalt und ein kollegiales Miteinander sind uns wichtig. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Die Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewerbungslage eine Besetzung im Tandem ermöglicht.