Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Beschaffung
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württemberg. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Arbeitsbereich Finanzen / Wirtschaftsverwaltung am Dienstort Stuttgart, Nauheimer Straße 101, folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter (w/m/d) im Bereich Beschaffung
- Beschaffungen u.a. für den Polizeiärztlichen Dienst
- Erfassung in der einschlägigen Bestandsverwaltung
- Versand und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter
oder - eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
oder - aufgrund in mehrjähriger Tätigkeit gewonnene gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
WÜNSCHENSWERTES:
- SAP-Kenntnisse
- Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
- ausgeprägte soziale Kompetenz, insbesondere Team- und Kooperationsfähigkeit
- Leistungsbereitschaft
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Work-Life-Balance durch Vereinbarkeit von Familie & Beruf, mobiles & flexibles Arbeiten
- Sport- und Fitnessangebote, Betriebliches Gesundheitsmanagement...
- Interessantes Arbeitsumfeld, Teamwork, wertschätzende Kommunikation
- Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen, Fortbildungen, innovative Projektarbeit
- Gute öffentliche Anbindung, Förderung durch JobTicket & JobBike
ANGEBOT:
- Wöchentliche Arbeitszeit 39,50 Std. | Flexibles Arbeiten zwischen 06:00 - 20:00 Uhr
- Gehaltszahlung in Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages der Länder (TV-L)1
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Gehen entsprechende Bewerbungen ein wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen entsprochen werden kann. Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.