Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Planfeststellung – Bauingenieurin / Bauingenieur (m/w/d)
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ist beim Amt für Planfeststellung Verkehr in Kiel im Dezernat 2 „Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle (APV 24) als
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Planfeststellung Bauingenieurin / Bauingenieur (m/w/d)
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Amt für Planfeststellung Verkehr Schleswig-Holstein (APV) ist die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde für den Bau von Infrastrukturprojekten. Die Tätigkeit des APV umfasst die Durchführung der Verfahren für den Bau oder die Änderung von
- Bundesautobahnen,
- Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen,
- Flughäfen,
- Eisenbahnen
- sowie Straßenbahnen und Häfen.
Ziel dieser förmlichen Verwaltungsverfahren ist es, alle widerstreitenden Interessen gründlich abzuwägen, um eine ausgewogene Planung zu gewährleisten. Das APV trägt somit maßgeblich zur nachhaltigen Verkehrsentwicklung in Schleswig-Holstein bei. Es ist dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zugeordnet.
- Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Verkehrsprojekte betreffend Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen,
- eigenständige Prüfung und Bewertung von Antragunterlagen auf Rechtskonformität und Vereinbarkeit mit technischen Regelwerken,
- Beratung von Antragstellern zu Verfahrensabläufen und Anforderungen,
- Bearbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen,
- Zusammenarbeit mit Fachbehörden und Gutachtern, insbesondere zur Beurteilung technischer Aspekte,
- Verfahrensführung und Erstellung von Planfeststellungsbeschlüssen in komplexen Verfahren,
- Verhandlungsleitung in Erörterungsterminen,
- Unterstützung in Verwaltungsstreitverfahren,
- Klärung dezernatsinterner technischer Grundsatzfragen,
- Leitung dezernatsübergreifender Schulungen,
- Überwachung der Einhaltung der Auflagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen während der Bauphase.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder vergleichbarer Abschluss) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur oder Städtebau, mit dem die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung technische Dienste, erworben wurde
- Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Zudem wären wünschenswert:
- Vertiefte Kenntnisse in der Straßenbauplanung und/oder der Planfeststellung
- Kenntnisse in der Projektsteuerung
- Analytisches Denkvermögen
- Stark ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
- Stark ausgeprägte selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- Ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- Ein kollegiales Arbeitsklima
- Ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- Eine gute Anbindung an den ÖPNV
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.