Sachbearbeiter:in Luftaufsicht am Flughafen Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation, Amt Wirtschaft
Job-ID: J000030283
Startdatum: schnellstmöglich
Art der Anstellung: Vollzeit (unbefristet)
Bezahlung: EGr. 11 TV-L
Bewerbungsfrist: 05.01.2025
Wir über uns
Die Abteilung Luftverkehr beschäftigt sich mit allen Aspekten des Luftverkehrs und führt in Bundesauftragsverwaltung die Aufgaben nach dem Luftverkehrsgesetz aus. Die Aufgaben der Luftaufsicht umfassen dabei u. a. diverse Aufsichtsfunktionen und Genehmigungsverfahren. Dadurch wird ein hoher betrieblicher Sicherheitsstandard am Luftfahrtstandort Hamburg gewährleistet.
Wichtige Hinweise
Der Arbeitsplatz ist gekennzeichnet durch einen Schichtdienst an 7 Tagen in der Woche (Früh-, Mittel- und Spätdienst), der die Zeit von 05:00 - 24:00 Uhr abdeckt. Im Anschluss an den Spätdienst besteht eine Rufbereitschaft bis zum nächsten Morgen.
Die Tätigkeit bedingt eine kooperative Kontaktpflege zum Flughafenbetreiber und zur Flugsicherung sowie ein sicheres und verbindliches Auftreten gegenüber Luftfahrzeugführerinnen und -führern.
Sie
- überwachen den ordnungsgemäßen Verkehrsablauf auf den Flugbetriebsflächen und kontrollieren den Zustand der Flugbetriebsflächen und der Luftverkehrsanlagen auf Betriebssicherheit mittels Kontrollfahrten,
- überprüfen deutsche und ausländische Luftfahrzeuge sowie das Luftfahrtpersonal und wirken bei der Verwaltungsaufsicht über den Flughafen mit,
- überprüfen die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern und erteilen Erlaubnisse für eine besondere Nutzung des Luftraums sowie für Außenstarts und -landungen,
- wirken bei Maßnahmen nach Flugunfällen mit und erlassen Verfügungen zur Gefahrenabwehr und
- unterstützen den Aerodrome-Inspector bei Audits und Inspektionen des Flughafens.
Erforderlich
- Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in einem Ingenieurstudiengang oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis einer mindestens 6-jährigen Tätigkeit im Bau, Betrieb und/oder der Instandhaltung von Luftfahrzeugen oder alternativ eine Lizenz für Verkehrspilotinnen bzw. Verkehrspiloten bzw. Berufspilotinnen bzw. Berufspiloten mit ATPL theory credit
- Lizenz für Privatluftfahrzeugführerinnen bzw. Privatluftfahrzeugführer (oder höherwertig). Alternativ sind Sie bereit, eine solche während der Probezeit zu erwerben, sofern die Ausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits begonnen wurde, sowie die Bereitschaft, die Gültigkeit der Lizenz während der Tätigkeit dauerhaft zu erhalten
- Sprechfunkzeugnis für den Flugdienst in deutscher und englischer Sprache (BZF I oder AZF)
- gültiger PKW-Führerschein
- Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG (wird von der Dienststelle eingeholt und muss bei Dienstaufnahme vorliegen)
Vorteilhaft
- von besonderer Relevanz für die Aufgabenwahrnehmung sind verhandlungssichere Englischkenntnisse sowie ein ausgeprägtes Verständnis für technische und betriebliche Fragen der Luftfahrt
- Kenntnisse der nationalen und internationalen luftrechtlichen Vorschriften und im Bereich des Luftsports sowie des Verwaltungsrechts
- Sorgfalt, Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen
- Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit Standard-Office-Anwendungen
- zwei Stellen, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TV-L
- gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
- Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)