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Sachbearbeiter (m/w/d) Ausnahmen und Genehmigungen

companyStadtverwaltung Erfurt - Tiefbau- und Verkehrsamt
locationErfurt, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 16.10.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Das Tiefbau- und Verkehrsamt übernimmt die Aufgaben des Straßenbaulastträgers und der Unteren Straßenverkehrsbehörde. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der Brücken und weiterer Ingenieurbauten einschließlich der Beleuchtungs-, Verkehrsleit- und Straßenentwässerungsanlagen. Unter anderem 10,5 Millionen Quadratmeter Verkehrsanlage haben die TVA-ler im Blick, um die Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt zu gewährleisten.


Das Aufgabengebiet umfasst hauptsächlichdie Bearbeitung von Ausnahmen und Genehmigungen des allgemeinen Straßenverkehrsrechtes. Hierbei prüfen Sie die z. B. Anträge für Bewohnerparkausweise, Parkausweise für Gewerbetreibende, zu Nacht-, Sonntags- und Ferienfahrverboten, zum Transport gefährlicher Güter, im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Verkehrsraumeinschränkungen und erteilen die Ausnahmen und Genehmigungen. Sie beantworten diesbezüglich Anfragen, erarbeiten Stellungnahmen und nehmen an Ortsterminen und Beratungen von Gremien teil. Auch die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung erteilter Auflagen gehört zu Ihrem Aufgabengebiet.


  • die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. der abgeschlossene Fortbildungslehrgang I (FL I) oder der Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA)

und

  • die Fahrerlaubnis Klasse B (zwingend Nachweis beifügen)