Referentin (w/m/d) für Rechtsangelegenheiten im Bereich Personal
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.10.2027 in der Metropolregion München eine
Referentin (w/m/d) für Rechtsangelegenheiten im Bereich Personal (befristet, remote work möglich)
EG 14 TVöD Bund/A 14 BBesO | Voll- oder Teilzeit | Grundsatz Personal
Zufriedene Mitarbeitende erzeugen die beste Arbeitsatmosphäre. Unser Ziel ist deshalb, ein gesundes, flexibles und inspirierendes Umfeld zu schaffen. Dafür wurden wir bereits mit den Awards „Top Company“ und „Open Company“ ausgezeichnet.
Wir, als Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, sind so agil und reaktionsschnell wie möglich. Deshalb gehen wir viele Dinge anders an, als man es von einer klassischen Behörde erwarten würde.
Konkret entwickeln wir für die Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben Werkzeuge, erforschen Lösungen und beraten über Strategien für die innere Sicherheit Deutschlands. Damit begegnen wir täglich den Herausforderungen im Cyberraum. Dazu gehört selbstverständlich auch das Einstehen für die freiheitlich demokratische Grundordnung.
- Du berätst die Behördenleitung, Fachbereiche und Zentralen Services in rechtlichen Fragen und Themenbereichen der Verwaltungsmodernisierung und ‑digitalisierung
- Du bearbeitest Fragestellungen u. a. in den Bereichen Arbeits- und Dienstrecht, IT‑, Verwaltungs- und Datenschutzrecht
- Du leitest Projekte im Bereich Zentrale Services im Zusammenhang mit dem Thema Digitale Transformation
- Du begleitest Projekte im gesamten Lebenszyklus (Projektauftrag bis Projektabschluss, übergreifende Aufgaben wie Veränderungsmanagement und Controlling) im Bereich Verwaltungstransformation
- Du verfügst über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium (Master/Diplom Univ.) mit dem Mastergrad „Laws“ oder besitzt die Befähigung für das Richteramt
- zudem bringst du eine mindestens zweijährige, für die Aufgabenbearbeitung einschlägige, Erfahrung im Justiziariat einer Behörde, einer Forschungseinrichtung oder als Syndikusanwältin (w/m/d) in einem Unternehmen oder einer Kanzlei mit (berücksichtigungsfähig sind auch Erfahrungszeiten z. B. im Rahmen des Referendariats)
- Du bringst sehr gute deutsche und gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift mit
VON VORTEIL SIND:
- vertiefte Kenntnisse und mehrjährige Berufserfahrungen im Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, IT‑ oder Datenschutzrecht oder einem anderen, fachlich für die ausgeschriebene Tätigkeit relevanten Aufgabengebiet
- Kenntnisse im Arbeits-, Tarif-, und Personalvertretungsrecht
- weitere Kenntnisse in technologiebezogenen Fragestellungen
- Du überzeugst durch Eigeninitiative, Verantwortungsbereitschaft und Verhandlungsgeschick
- Bereitschaft zur gelegentlichen Durchführung nationaler Dienstreisen
- Projektmanagementerfahrung, ggf. nachgewiesen durch eine entsprechende Zertifizierung
- Grundgehalt EG 14 TVöD Bund (je nach beruflicher Erfahrung ca. 63.000 Euro bis ca. 89.800 Euro brutto jährlich in Vollzeit, inklusive Jahressonderzahlung)
- ZITiS-Zulage in Höhe von bis zu 2.880 Euro brutto jährlich in Vollzeit
- Fachkräftezulage bis zu 12.000 Euro brutto jährlich, für zunächst fünf Jahre bei Erfüllung der Voraussetzungen
Unsere Benefits:
- Home-Office
- kernzeitfreie Arbeitszeit
- kein Dresscode
- technische Ausstattung
- Zuschuss zum Deutschlandticket
und vieles mehr …
BESONDERE HINWEISE:
- Nach einer individuellen Einarbeitungsphase am Dienstort und bei Vorliegen der persönlichen und dienstlichen Voraussetzungen, kann die Tätigkeit überwiegend remote ausgeübt werden.
- Der Dienstort kann in München (Berg am Laim oder Zamdorf) oder Dachau sein.
- Für uns zählt das Können, nicht das Geschlecht, das Alter, die Religion, die Identität oder die Herkunft.
- Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von Frauen, da bei uns derzeit weniger Frauen arbeiten als gewünscht.
- Schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
- Nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) ist für die vorgesehene sicherheitsempfindliche Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.
- Uns steht keine Planstelle zur Verfügung. Bewerbungen von verbeamteten Personen können wir daher nur von anderen Bundesbehörden und unter Mitnahme der Planstelle berücksichtigen.