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Referatsleitung (m/w/d) Sicherheit, Haushalt, Liegenschaften, Innerer Dienst

companyDie Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
locationKiel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 4.10.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Arbeiten an der Kieler Förde

Öffentliche Stellenaus­schreibung für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewer­berinnen und Bewerber

Jetzt bewerben als Referatsleitung (m/w/d)
„Sicherheit, Haushalt, Liegenschaften, Innerer Dienst“

in der Abteilung „Zentrale Dienste“ der Landtagsverwaltung zum nächst­möglichen Zeitpunkt, unbefristet in Vollzeit.

Die Landtagsverwaltung ist mit ihren 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine oberste Landesbehörde und stellt den Betrieb und die Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Landes­parlamentes sicher. Das Referat L 12 gehört zur Abteilung „Zentrale Dienste“ der Landtags­verwaltung und versteht sich als Service­einrichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Fachbereiche.

Das Referat L 12 ist für das Sicherheitsmanagement der Landtagsverwaltung, Fraktionen und Abgeordneten (z. B. Sicherheits­konzept, Sicherheits­managementsysteme, Brandschutz), das Bauwesen und Liegenschaftsmanagement (z. B. Baumaßnahmen, Haushaltsplanung, Grundstücksverwaltung und Behördenunterbringung) und den Inneren Dienst (z. B. Zugangs­berechtigungssystem, Raumaus­stattung, Vertrags­management, Haus- und Raumbewirt­schaftung, Kantine und Cafeteria, Fahrdienst und Flotten­management) zuständig und übernimmt in Zukunft auch den Bereich Haushalt (z. B. Haushalts­aufstellung, Controlling, Haushaltsführung, Rechnungslegung, Steuern).

Über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Sicherheitszentrale, im Fahrdienst, Inneren Dienst und in der allgemeinen Verwaltung des Referates tätig. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Finanz­ministerium und der GMSH, insbesondere in der Hausbewirt­schaftung und dem Bauwesen.


  • Leitung des Referates mit Personal­verantwortung für über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Wahrnehmung der Aufgaben der / des Beauftragten für den Haushalt,
  • Bearbeitung der Grundsatzangelegenheiten, Controlling und Entwicklung von Zukunfts­strategien in den Bereichen des Referates,
  • Vertretung der Interessen des Landtages in Angelegenheiten des Referates gegenüber den Sicherheits­behörden, dem Finanz­ministerium und der GMSH sowie enge Abstimmung mit internen und externen Partnern und Unter­nehmen.

  • Ein Studium der Rechtswissenschaften und die Befähigung zum Richteramt mit mindestens zwei befriedigenden Staats­examina oder ein mindestens mit der Note gut abgeschlossenes wissenschaft­liches Hochschulstudium der Wirtschafts­wissenschaften oder des Bauingenieur­wesens (Master, Magister oder Universitäts­diplom),
  • eine mindestens fünfjährige, dem Studiena­bschluss entsprechende Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung nach Abschluss der Hochschul­ausbildung,
  • ausgeprägte, bereits in der Praxis bewährte Führungskompetenz,
  • hohe Belastbarkeit bei der Bewältigung von Arbeitsspitzen und schwierigen Arbeits­situationen,
  • eine schnelle und sichere Auffassungsgabe, verbunden mit geistiger Beweglichkeit, Kreativität und Innovations­fähigkeit,
  • ein stets freundliches und gewinnbringendes Auftreten,
  • ein ausgeprägtes Verhandlungs­geschick, ein hohes Maß an Eigeninitiative sowie Kooperations­fähigkeit und Verantwortungs­bereitschaft,
  • Freude an der Weiterentwicklung und Bewirtschaftung des Landes­hauses und Liegenschafts­bereiches.

  • Bei Vorliegen der beamten- und laufbahn­rechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 16 SHBesO bzw. im Beschäftigten­verhältnis bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraus­setzungen den Abschluss eines Sonderdienst­vertrages in Anlehnung an die Besoldungs­gruppe A 16 Stufe 10,
  • einen zukunftssicheren, interessanten und abwechslungs­reichen Arbeits­platz,
  • persönliche Entwicklungsmöglichkeiten in einer modernen, öffent­lichen Verwaltung,
  • eine individuelle Einarbeitung durch Vorgesetzte und Mitglieder Ihres Referates,
  • vielseitige Fortbildungs­möglichkeiten zur Weiterent­wicklung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen – ab dem ersten Tag,
  • eine gute Work-Life-Balance durch attraktive Gleitzeit­regelungen,
  • Möglichkeiten zur mobilen und flexiblen Arbeit,
  • 30 Tage Urlaub im Jahr,
  • ergänzende Altersvorsorge für Tarif­beschäftigte (VBL),
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV und kostenfreie Mitarbeiter­parkplätze,
  • die Möglichkeit zur Nutzung eines stark vergünstigten Deutschland-Tickets inklusive privater Nutzung,
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheits­management mit der Möglichkeit zur Arbeitszeit­anrechnung für die Teilnahme an gesundheitsfördernden, aktiven Maßnahmen (z. B. Betriebssport),
  • ein abwechslungsreiches Angebot in der Kantine des Landes­hauses sowie
  • ein engagiertes Team, das sich auf die Zusammen­arbeit mit Ihnen freut.

Wir freuen uns auf Sie!

Wir setzen uns für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Personen mit einer Schwer­behinderung und ihnen Gleich­gestellte bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berück­sichtigt.

Wir fördern kulturelle Vielfalt und freuen uns daher über Bewerbungen von Menschen mit Migrations­hintergrund. Wir streben in allen Beschäftigungs­gruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unter­repräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berück­sichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt uns sehr am Herzen. Seit 2014 ist der Schleswig-Holsteinische Landtag für seine familien- und lebensphasen­bewusste Personal­politik mit dem Zertifikat zum „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet. Bestandteil dieses Leitbilds ist beispielsweise eine Back-Up-Betreuung für unvorher­gesehene Betreuungs­bedarfe in der Kindertagesstätte „Company Kids“ in Kiel.

Die ausgeschriebene Position ist grundsätzlich in Vollzeit ausgeschrieben, im Rahmen der Förderung von Teilzeit­beschäftigung werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber jedoch ausdrücklich gleicher­maßen angesprochen.

Ihr Einverständnis zu einer eventuell notwendig werdenden Sicherheitsüberprüfung nach § 7 Abs. 2 des Landessicher­heitsüber­prüfungsgesetzes ist Einstellungs­bedingung.