Referatsleiterin bzw. Referatsleiter (m/w/d) für das Referat VI 3 Ordnungsgeldverfahren
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit rund 1.400 Beschäftigten in Bonn. Als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz suchen wir für eine unbefristete Einstellung
eine Volljuristin oder einen Volljuristen (m/w/d)
für die Leitung des künftigen Referats VI 3 (Ordnungsgeldverfahren).
Dem Referat obliegt die Durchführung von Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB bei pflichtwidriger Unterlassung der rechtzeitigen und vollständigen Offenlegung von Jahresabschlüssen.
- Fachliche und organisatorische Leitung des Referats bestehend aus zwei Sachgebieten mit jeweils zwei Teams
- Steuerung der Referatsaufgaben einschließlich Sicherstellung der quantitativen und qualitativen Aufgabenerledigung
- Einsatz, Führung und Entwicklung des Personals
- Entscheiden von schwierigen Einzelfällen und Erstellung von Leitungsvorlagen
- Volljuristin bzw. Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt mit einer Gesamtpunktzahl von insgesamt mindestens 15 Punkten in der ersten und zweiten juristischen Prüfung
- mehrjährige Berufserfahrung im höheren Justiz- und Verwaltungsdienst oder einem vergleichbaren Tätigkeitsgebiet als Beamtin oder Beamter der Besoldungsgruppen A 14 oder A 15 oder als vergleichbare Tarifbeschäftigte
- möglichst handels-, gesellschaftsrechtliche Kenntnisse
- Führungskompetenz sowie Fähigkeit, Ziele zu definieren, Aufgaben zu koordinieren, Arbeitsschwerpunkte zu setzen und Arbeiten zu delegieren, Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen weiter zu entwickeln
- besonderes Maß an Motivationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Entscheidungsfreude gepaart mit sicherem Auftreten und Durchsetzungsvermögen
- möglichst Erfahrung in der Leitung von Teams
- Bereitschaft zur Förderung eines diskriminierungsfreien und gleichstellungsorientierten Arbeitsklimas im Referat
- Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 15 bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen; alternativ eine Einstellung nach dem TVöD
- Fortbildungsmöglichkeiten, individuelle Personalentwicklung
- Ortsflexibles Arbeiten, flexible Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit)
- offene Kommunikationskultur, Eigenverantwortlichkeit, Teamarbeit
- Bezuschussung eines Großkundentickets/Deutschlandtickets
- bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Gewährung von Trennungsgeld oder die Zusage einer Umzugskostenvergütung
Der Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden (mindestens 80%). Der Arbeitsplatz ist in gewissem Umfang für ortsflexibles Arbeiten geeignet.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer Einwanderungsgeschichte, ethnischen Zugehörigkeit, kulturellen und sozialen Herkunft oder geschlechtlichen Orientierung.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.