Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) gemäß § 7 KiTaG
Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt Lautern
73540 Heubach, Deutschland
2.11.2024
Unser dreigruppiger katholischer Kindergarten St. Barbara, Rosensteinstraße 83 in 73540 Lautern, bietet Betreuung für Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt an.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
pädagogische Fachkräfte (m/w/d)
gemäß § 7 KiTaG
mit einem Beschäftigungsumfang von 40–100 %
- Mitverantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung des pädagogischen Konzeptes gemäß Orientierungsplan, Rottenburger Kindergartenplan und Trägerleitbild mit religionspädagogischen Leitlinien
- Personalverantwortung: Anleitung von Auszubildenden
- Mitverantwortung für die Betriebsführung im Sinne eines reibungslosen Betriebsablaufs mit Einhaltung der Vorschriften zur Aufsichtspflicht
- Kooperative Zusammenarbeit mit den Eltern, der Kirchengemeinde, dem Träger und anderen Einrichtungen des Trägers sowie dem kommunalen Partner
- Pädagogische Ausbildung oder pädagogisches Studium gemäß § 7 KiTaG, gerne mit Berufserfahrung
Wir erwarten:
- Teamfähigkeit, Innovationsfreude und Loyalität
- Aus- bzw. Fortbildung zum Orientierungsplan
- Engagement bei der Umsetzung des Orientierungsplanes unter Beachtung unseres Leitbildes und pädagogisches Arbeiten nach dem „Situationsorientierten Ansatz“
- Fortbildung bzw. Erfahrung in sowie Interesse an der Arbeit mit unter dreijährigen Kindern und Schulkindern
- Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit den Eltern und der Kirchengemeinde
- Kenntnisse und Erfahrung in der Gesprächsführung, im Qualitätsmanagement und in der Organisation
- Eine unbefristete Anstellung
- Praxisbegleitung durch Fachberatung und Pastoral
- Neue Verwaltungssoftware und entsprechende technische Ausstattung, wie Tablets, in allen Gruppen
- Volle Kostenübernahme bei Fortbildungen
- Bezahlung derzeit nach AVO-DRS S 8a, Jahressonderzahlung, zusätzliche Altersversorgung (ZVK), VWL, Zulage und Umwandlungstage
- Zusätzliche familienfreundliche Sozialleistungen und Komponenten (Arbeitsbefreiung, z. B. bei Übernahme eines Firm- oder Taufpatenamtes etc., sowie Ausgleichstage und bezahlte Freistellung zu besonderen Anlässen)