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Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst

Universitätsstadt Siegen
locationSiegen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 11.4.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Universitäts-, Kongress- und Einkaufsstadt Siegen mit rund 106.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellt als Oberzentrum die Wirtschaftsmetropole des südwestfälischen Raumes mit einem Einzugsbereich von rund 600.000 Menschen dar.

Als Stadtverwaltung Siegen ist es unser Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Dienstleistungen in hoher Qualität zu erbringen. Unsere Dienstleistungen und unsere dynamische Stadtentwicklung tragen maßgeblich zur hohen Lebensqualität der Menschen in der grünsten Großstadt Deutschlands bei.

Bei der Stadtverwaltung sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Kommunalen Ordnungsdienst

in der Arbeitsgruppe 2/2-1 Ordnung zu besetzen. Die Stellen sind zunächst auf 2 Jahre befristet.


Aufgaben

Werden Sie Teil eines dynamischen Teams und übernehmen Sie eine zentrale Rolle in der Gewährleistung eines sicheren und harmonischen Miteinanders in unserer Stadt. Als Mitarbeiter/in im Kommunalen Ordnungsdienst sind Sie das Gesicht der Stadt für Bürgerinnen und Bürger, Besucher und Reisende. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt entsprechend des Dienstplans in verschiedenen Schichten und wechselnden Standorten, einschließlich der neu geschaffenen Anlaufstelle Sicherheit. Die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitsplatzgestaltung wird vorausgesetzt.

  • Sicherheit gewährleisten:
    • Sie überwachen den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), die Innenstadt sowie weitere zentrale Bereiche des Stadtgebietes, erkennen und beheben Störungen und sorgen für die Einhaltung der öffentlichen Ordnung. Dazu gehört auch die Durchführung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Kooperation mit relevanten Stellen, einschließlich der Unterbringung nach dem PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) sowie weiterer Sofortmaßnahmen nach dem OBG NRW (Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden) und PolG NRW (Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen).
    • Sie nehmen Gefahrenmeldungen entgegen, leiten Maßnahmen ein und alarmieren die zuständigen Einsatzkräfte (Polizei, Rettungsdienst usw.).
    • Sie tragen aktiv zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei, indem Sie Veranstaltungen ordnungsbehördlich begleiten und überwachen, ordnungsbehördliche Überprüfungen durchführen und Maßnahmen durchsetzen, Ordnungswidrigkeiten feststellen und beseitigen, wie beispielsweise Ruhestörungen, einschließlich der Feststellung von Lärm und Einleitung weiterer Maßnahmen.
  • Bürgernähe leben:
    • Sie sind die erste Anlaufstelle für Bürgeranliegen, nehmen Informationen, Beschwerden und Anliegen aller Art entgegen.
    • Sie erteilen Auskünfte zu städtischen und ordnungsbehördlichen Angelegenheiten und bearbeiten sowie leiten Bürgeranliegen an die zuständigen Fachabteilungen weiter.
  • Verkehrssicherheit unterstützen: Sie bearbeiten Innendiensttätigkeiten der Verkehrsüberwachung und werten Daten der Geschwindigkeitsüberwachung aus.
  • Netzwerken und koordinieren: Sie arbeiten eng mit Behörden und Institutionen zusammen, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Dazu gehören die enge Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen, wie dem Ausländer- oder Jugendamt, bei gemeinsamen Maßnahmen und die Teilnahme an gemischten Streifen mit Ordnungspartnern, insbesondere mit der Landes- und Bundespolizei, zur Gewährleistung einer effektiven Zusammenarbeit.
  • Was Sie erwartet:

  • Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit mit direktem Bürgerkontakt.
  • Die Möglichkeit, aktiv zur Sicherheit und Lebensqualität in unserer Stadt beizutragen.
  • Ein dynamisches Arbeitsumfeld mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.
  • Die Möglichkeit in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig zu werden
  • Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine sichere und lebenswerte Stadt!


Profil

Was wir erwarten:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang I

ODER

  • Abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung und die Bereitschaft zur Teilnahme am Basislehrgang des Verwaltungslehrgangs I

ODER

  • Abgeschlossene sozialpädagogische Ausbildung bzw. abgeschlossenes sozialpädagogisches Studium und die Bereitschaft zur Teilnahme am Basislehrgang des Verwaltungslehrgangs I

ODER

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit inklusive der Bescheinigung der IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und die Bereitschaft zur Teilnahme am Basislehrgang des Verwaltungslehrgangs I
    • Die Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO ohne die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit reicht nicht aus

Vorausgesetzt werden weiterhin:

  • Führerschein der Klasse 3 bzw. B sowie der Einsatz des privaten Pkw für Dienstfahrten
  • physische und psychische Belastbarkeit (gesundheitliche/körperliche Eignung für die genannte Tätigkeit im Außendienst (ganztags draußen und größtenteils zu Fuß unterwegs; Fähigkeit und Bereitschaft zum Schichtdienst),
  • Fähigkeit zur Stress- und Konflikthandhabung,
  • Flexibilität,
  • Kooperations- und Teamfähigkeit,
  • PC- und Smartphone-Grundkenntnisse,
  • Bereitschaft zur Übernahme der Marktmeistertätigkeit,
  • Bereitschaft zum Dienst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, an Wochenenden sowie an Sonn- und Feiertagen,
  • keine Vorstrafen,
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Aufgrund der besonderen Rolle sind folgende wichtige Punkte zu beachten:

  • Es ist zu beachten, dass die Teilnahme am Basislehrgang I (sofern keine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang I vorliegt) die Voraussetzung zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TVöD ist.
  • Daher steht die Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 TVöD unter der auflösenden Bedingung, dass der/die Beschäftigte aus eigenem Verschulden oder wegen Nichtbestehens der Prüfung nicht innerhalb von vier Jahren ab Einstellung, den Basislehrgang beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen der mindestens 150 Unterrichtseinheiten umfassen muss, erfolgreich absolviert hat.
  • Im Fall eines nicht erfolgreichen Abschlusses innerhalb der Frist bzw. bei Abbruch des Lehrgangs ist der/die Beschäftigte ab dem Ersten des Folgemonats in Entgeltgruppe 7 TVöD eingruppiert.
  • Erwartet wird ferner die Bereitschaft, sich kurzfristig Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen (Ordnungsbehördengesetz, Gaststättengesetz, Gewerbeordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, ordnungsbehördliche Verordnungen) anzueignen.
  • Bei der Ausübung der Tätigkeit kann vereinzelt die Anwendung unmittelbaren Zwangs in Betracht kommen. Hierfür wird ein widerkehrendes Einsatztraining angeboten, an welchem verpflichtend teilzunehmen ist.

Es besteht die Pflicht zum Tragen von Dienst- und Schutzkleidung. Damit einhergehend ergibt sich eine gesteigerte Vorbildwirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Gesucht wird eine souveräne, pflichtbewusste und entschlussfreudige Persönlichkeit, die über ein sicheres und freundliches Auftreten und Durchsetzungsvermögen verfügt und in der Lage ist, die Tätigkeit eigenständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Im Umgang mit Verwaltungs-kunden sind ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, Einfühlungsvermögen, Toleranz und Kritik- sowie Konfliktfähigkeit unabdingbar.


Wir bieten

Sie erwartet eine sinnstiftende und eigenverantwortliche Tätigkeit mit aller im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen. Wir bieten ein kollegiales und familienfreundliches Betriebsklima, vielfältige Aufgabenbereiche und eine sehr gut ausgestattete technische Infrastruktur. Die Möglichkeiten der beruflichen Werdegangsplanung, Fort- und Weiterbildung, Angebote zur flexiblen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bike-Leasing sowie ein weitreichendes betriebliches Gesundheitsmanagement (z. B. Vergünstigte Nutzung Urban Sports und jährlicher Gesundheitstag) zählen zu unseren Stärken als Arbeitgeberin.

Wir bieten Ihnen eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TVöD. Weitere Informationen zur Entgelttabelle finden Sie hier: Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD/VKA. Ihre Qualifikation und berufliche Erfahrung werden selbstverständlich berücksichtigt.

Ihre Arbeitszeit:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Sie wird im Rahmen eines Schichtdienstes geleistet. Die Schichtzeiten können zwischen 6.30 Uhr und 02.00 Uhr variieren, im Rahmen ordnungsbehördlicher Maßnahmen und Kontrollen vereinzelt auch darüber hinaus. Die Erreichbarkeit des Kommunalen Ordnungsdienstes umfasst auch Dienste an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Die Schichtzeiten stellen feste Arbeitszeiten dar, ein Abbau von Gleitzeitguthaben (flexible Arbeitszeit) ist grundsätzlich nicht möglich. Aufgebautes Stundenguthaben wird in die Dienstplanung mit einbezogen und kann dann in Form von freien Tagen abgebaut werden.

Bewerbungen von Frauen und Männern, die einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen möchten, sind möglich. Bei Bewerbungen in Teilzeit muss die Bereitschaft bestehen, ganztägig zu arbeiten.

Bewerbung:

Wir fördern die Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden (m/w/d). Daher wird bei dieser Ausschreibung zuerst ein internes Auswahlverfahren durchgeführt. Externe Bewerbungen werden erst nach erfolglosem Abschluss des internen Verfahrens berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Universitätsstadt Siegen fördert die Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von allen Personenunabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen Schwerbehinderter sind erwünscht.

Wenn Sie unser Stellenangebot interessiert, bewerben Sie sich bitte bis spätestens zum 01.05.2025 per Online-Bewerbung über das Stellenportal "INTERAMT": www.interamt.de.

Hierzu ist eine erstmalige kostenlose Registrierung auf der Portalseite "INTERAMT" erforderlich.

Die Stellen-ID lautet: 1284105. Das Stellenangebot finden Sie unter:

https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1284105

Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die über das Stellenportal "INTERAMT" eingehen. Sollte für Sie eine Bewerbung über dieses Portal aus persönlichen Gründen nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit der Arbeitsgruppe 1/1-2 Personal, Frau Kruczek, in Verbindung.

Für fachliche Fragen steht Ihnen gerne

Herr Klein, Arbeitsgruppenleiter Ordnung, Telefon (0271) 404-1515, E-Mail: sv.klein@siegen.de

und für allgemeine Fragen

Frau Kruczek, Arbeitsgruppe Personal, Telefon: (0271) 404-1373, E-Mail: j.kruczek@siegen.de zur Verfügung.


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