Mitarbeiter*in Beurkundungen und Amtshilfe für das Amt für Soziales und Jugend
.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mitarbeiter*in Beurkundungen und Amtshilfe
für das Amt für Soziales und Jugend
BesGr A 9 LBesO (Laufbahngruppe 1) oder EG 9a TVöD
Das Leistungsangebot der Abteilung Familienförderung erstreckt sich über die vielfältigen Aspekte familiären Lebens und richtet sich an Menschen in allen Lebensphasen. Das Aufgabenspektrum umfasst folgende Angebote für Familien: Beistandschaft, Familienbildung, Frühe Hilfen, Jugend- und Elternberatungsdienst, Elterngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss, Familienkarte sowie Bildung und Teilhabe.
Wir suchen engagierte Kolleginnen und Kollegen, die Lust haben, Verantwortung zu übernehmen, Eigeninitiative mitbringen, Freude an einer abwechslungsreichen Tätigkeit haben und sich mit unseren Werten und Qualitätskriterien identifizieren, die in einem amtsweiten Leitbild zusammengefasst sind: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir
- Urkundstätigkeit gemäß § 59 des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII), insbesondere die Aufnahme von Urkunden (meist vor der Geburt) über die Anerkennung der Vaterschaft, die Verpflichtung zur Zahlung des Unterhalts, sowie die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Umschreibungen von Unterhaltstiteln auf Rechtsnachfolger (Erteilung vollstreckbarer Teilausfertigungen), Erteilung von II. vollstreckbaren Ausfertigungen von Urkunden nach Verlust, Berichtigung von Urschriften durch Nachtragsvermerke
- Führung des Urkunden- und Sorgeregisters
- Prüfung und Ausstellung von Bescheinigungen über das Nichtvorliegen einer gemeinsamen Sorgeerklärung (sogenanntes Negativattest)
- Amtshilfe für andere Jugendämter und Behörden, zum Beispiel Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, des Arbeitgebers, des Aufenthaltes unterhaltspflichtiger Kindesväter.
- Verwaltungswirt*in oder Verwaltungsfachangestellte*r
- Dienstleistungsorientierung, Engagement, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein
- sicheres und verbindliches Auftreten sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Verhandlungsgeschick, gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise
- Kenntnisse im Beurkundungsrecht und im SGB VIII beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
- Einfühlungsvermögen und Erfahrung im Umgang mit (teilweise) schwierigem Publikum
- Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch, sind wünschenswert.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.