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Mitarbeiter (w/m/d) - Umsatzsteuer-Stelle Innendienst

companyFinanzamt Biberach
location88400 Biberach an der Riß, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 14.11.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Finanzämter sind Landesbehörden und stellen die unterste Ebene im dreistufigen Aufbau der Landesfinanzverwaltung dar. In den Finanzämtern werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen geprüft, Steuern festgesetzt und erhoben. In Baden-Württemberg sind hierfür 65 Finanzämter mit ca. 16.000 Beschäftigten verantwortlich.

Das Finanzamt Biberach beabsichtigt zum 1. März 2025 einen

Mitarbeiter (w/m/d)

mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zur Verstärkung der örtlichen Umsatzsteuer-Stelle Innendienst einzustellen.


Der Aufgabenbereich der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst ist vielseitig und abwechslungsreich. Die Umsatzsteuer hat mit einem jährlichen Steueraufkommen von rund 290 Milliarden Euro erhebliche Bedeutung für den Staatshaushalt. Als Mitglied der Umsatzsteuer-Stelle Innendienst leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, die Staatseinnahmen zu sichern, die zur Daseinsvorsorge gebraucht werden und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen.

Das Tätigkeitsprofil beinhaltet im Wesentlichen die Bearbeitung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und setzt sich unter anderem aus den folgenden Aufgaben zusammen:

  • formelle und sachliche Überprüfung der abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Zustimmung zur Erstattung von Umsatzsteuer
  • Erledigung von Bearbeitungshinweisen
  • Bearbeitung von Fristverlängerungsanträgen
  • Festsetzung von Verspätungszuschlägen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Verrechnungsstundung oder Aussetzung der Vollziehung
  • Unterstützung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung
  • Kommunikation mit Steuerbürgerinnen/Steuerbürgern

  • abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Bankkauffrau/Bankkaufmann, Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement oder einem vergleichbaren Berufszweig
  • Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen
  • Kenntnisse im kaufmännischen Bereich, in der Betriebswirtschaftslehre oder in der Buchhaltung
  • Kenntnisse im Verwaltungshandeln oder in der Büroorganisation
  • Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
  • umfangreiche Schulungsmaßnahmen im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg/Breisgau zur Vorbereitung auf Ihre künftige Tätigkeit
  • amtliche Unterbringung und Verpflegung während der fachtheoretischen Ausbildung
  • praktische Einarbeitung im Finanzamt
  • flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten

Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L. Mit der Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von Tätigkeiten die den Merkmalen der Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen.

Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und Männern gleichermaßen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. Der Arbeitsplatz ist auch für Teilzeitkräfte geeignet. Unabhängig hiervon sind die Zeiten der fachtheoretischen Ausbildung an der Bildungsstätte in Freiburg zwingend in Vollzeit zu absolvieren.

Das Land Baden-Württemberg ist außerdem weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten, schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht.