Mitarbeitende für die Stadtpolizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung(m/w/d)
Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Der Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe sucht für den Fachbereich Öffentliche Ordnung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Sie als Mitarbeitende für die Stadtpolizei und die Kommunale Verkehrsüberwachung (m/w/d)
Wer wir sind
Die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe als moderne Dienstleisterin liegt am Rande
des Taunus. Als Kurstadt mit etwa 55.000 Einwohnenden zeichnet sie sich als
Gesundheitsstandort und Kongressstadt aus sowie durch ein breites Kultur-, Sport- und
Freizeitangebot, viel Grün und kurze Wege. In der Kommunalverwaltung arbeiten rund
1.000 Personen, denn als Sonderstatusstadt müssen vielfältige Aufgaben bewältigt
werden. Digitalisierung und bereichsübergreifendes, vernetztes Arbeiten sind uns wichtig.
Ihr wesentlicher Aufgabenbereich:
Das Aufgabengebiet umfasst nach entsprechender Ausbildung neben dem präventiven
Streifendienst u. a.:
Stadtpolizei/Kommunale Verkehrsüberwachung
• Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
• Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen mittels
Geschwindigkeitsmessgerät
• Manuelle Verkehrsregelung
Stadtpolizei
• Überwachung der Einhaltung von Gefahrenabwehrverordnungen
• Erledigung verschiedener Ermittlungsaufträge
• Maßnahmen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)
• Kontrollen nach dem Hess. Straßengesetz
• Gewerbekontrollen
Was wir erwarten
• Bewerbende sollen das 21. Lebenjahr vollendet haben.
• Neben der persönlichen Zuverlässigkeit wird die körperliche Eignung
vorausgesetzt. Diese wird im Rahmen eines Sporttests ermittelt, der
erfolgrich absolviert werden muss.
Stadtpolizei
• Für eine Beschäftigung als Stadtpolizistin bzw. Stadtpolizist ist die
erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum
Verwaltungsfachangestellten bzw. die Verwaltungsprüfung I oder eine
inhaltlich vergleichbare Ausbildung, z. B. bei der Polizei; alternativ eine
erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit langjähriger
sachbearbeitungsorientierter Berufserfahrung, vorzugsweise in der
Kommunalverwaltung erforderlich.
Kommunale Verkehrsüberwachung
• Für eine Beschäftigung in der Kommunalen Verkehrsüberwachung ist zumindest
eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich. Wünschenswert sind Erfahrungen in
einer Kommunalverwaltung.
Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit im Rahmen einer
Personalentwicklung sich über den erfolgreichen Abschluss eines
Verwaltungsbasislehrgangs und des anschließenden erfolgreichen
Abschlusses eines Verwaltungslehrgangs I zur Stadtpolizistin bzw. zum
Stadtpolizisten fortzuentwickeln.
• Von Vorteil ist der erfolgreiche Abschluss des "Sonderlehrgangs zur
Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten".
• Voraussetzung ist weiterhin die Fahrerlaubnis der Klasse B.
• Das Aufgabengebiet erfordert die Fähigkeit, mit Menschen umzugehen, die
Bereitschaft im Team zusammenzuarbeiten sowie ein hohes Maß an
Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen.
• Wir erwarten fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit
Microsoft-Office-Standardprodukten sowie die Bereitschaft, sich in unsere
Dokumentenmanagementsoftware Fabasoft einzuarbeiten.
• Durch das Aufgabengebiet ist Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeit und
Arbeitseinsatz erforderlich, weil die Arbeitszeiten zum Teil in den
Abendstunden sowie am Wochenende wahrgenommen werden müssen.
• Ein guter Umgangston, Serviceorientierung und Konfliktfähigkeit runden Ihr
persönliches Profil ab.
• Vor Einstellung erfolgt eine Zuverläsigkeitsüberprüfung nach § 13a
Hessisches Gesetz über die öffentlichen Sichcherheit und Ordnung (HSOG)
für die Hilfs- und Ordnungspolizei beim Hessischen Landeskriminalamt und
die Einholung eines Führungszeugnisses.
Was wir bieten
• Die Eingruppierung richtet sich je nach Tätigkeitsfeld nach Entgeltgruppe 6
oder Entgeltgruppe 9 a TVöD zuzüglich einer Zulage für Dienst zu
ungünstigen Zeiten sowie einer Schichtzulage.
• Es stehen mehrere Vollzeitarbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit
von jeweils 39 Stunden zur Verfügung, die grundsätzlich geteilt werden
können.
• Die Einstellung erfolgt voraussichtlich zum 01.03.2025. Bewerbende, die
bereits über den Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen
und Hilfspolizeibeamten verfügen, können zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eingestellt werden.
• Erbringung der Arbeitszeit nach einem gesonderten Dienstplan, der u. a.
Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenend- und Feiertagsdienste bestimmt.
• Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf.
• Jobticket des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) mit Eigenanteil.