Leitung der Gesundheitsverwaltung
Oberbayern mitgestalten
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung die „dritte Säule“ und damit ein tragendes Element des Gesundheitswesens in Bayern. Gesundheitsschutz, Prävention und Gesundheitsförderung gehören zu seinen wichtigsten Aufgaben. Ärztinnen und Ärzte an den Gesundheitsämtern der jeweiligen Landratsämter tragen mit ihrem verantwortungsvollen Einsatz entscheidend zum Schutz und zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung bei.
Die Regierung von Oberbayern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Leitung der Gesundheitsverwaltung
am Landratsamt Berchtesgadener Land
Aufgaben
- Fachliche und personelle Leitung, Koordination und fachliche Supervision aller Aufgabenbereiche des Gesundheitsamtes und des multiprofessionalen Teams aus Ärztinnen und Ärzten, Sozialpädagoginnen und ‑pädagogen, Hygienekontrolleurinnen und ‑kontrolleuren, Fachkräften für Sozialmedizin sowie Verwaltungspersonal
- Das Aufgabengebiet des Gesundheitsamtes umfasst u. a. folgende Bereiche:
- Sozialmedizin und ärztliche Begutachtungen (z. B. Einstellungs‑ oder Dienstfähigkeitsuntersuchungen)
- Kinder‑ und Jugendmedizin einschließlich schulärztlicher Tätigkeiten (insbesondere schulärztliche Untersuchungen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen)
- Hygieneberatung und ‑aufsicht (einschließlich Begehungen) in medizinischen, pflegerischen Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Kindertagesstätten und Schulen) und sonstigen Einrichtungen
- Infektionsschutz inklusive Tuberkulosefürsorge (insbesondere Eindämmung und Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten)
- Trinkwasser‑ und Badewasserhygiene (einschließlich Begehungen von Anlagen und Bearbeitung von Störungsfällen)
- (Umwelt‑)Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung
- Umweltmedizinische Fragestellungen einschließlich Altlasten bzw. Bodenverunreinigungen und Innenraumhygiene
- Impfberatungen (einschließlich Reiseimpfungen)
- Verwaltungsseitiger Vollzug von Impfpflichten (bspw. Masernschutzgesetz)
- Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen von Public Health
- Mitwirkung in Gremien mit dem Schwerpunkt öffentliche Gesundheit (bspw. Gesundheitsregionenplus)
- Psychosoziale Beratung psychisch kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger
- Fachliche Beratung und Mitwirkung im Rahmen der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
- Mitwirkung bei Projekten zur Sexualaufklärung und Sexualpädagogik
- Überwachung des medizinischen Betäubungsmittelverkehrs (insbesondere in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und Apotheken)
- Berufsaufsicht (Einhaltung der Befugnisse und sonstiger öffentlich-rechtlicher Berufspflichten) über Angehörige der akademischen Heilberufe und der sonstigen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe
- Gesundheitsfolgeabschätzung im Rahmen umweltmedizinsicher Fragestellungen inklusive klimabedingter Gesundheitsrisiken; dabei wirken Sie eng bei der Politikberatung auf der Ebene des Landkreises mit
Profil
- Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Approbation als Ärztin / Arzt (m/w/d)
- Abgeschlossene Facharztqualifikation für das Öffentliche Gesundheitswesen oder Bereitschaft, die Weiterbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu absolvieren
- Promotion ist wünschenswert, aber keine Einstellungsvoraussetzung
- Idealerweise Berufserfahrung im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Personalführungs‑ und Sozialkompetenz sowie Führungserfahrung
- Hohe Flexibilität und gute Belastbarkeit
- Bereitschaft zum Dienst an Wochenenden oder Feiertagen im Bedarfsfall
Wir bieten
- Die Tätigkeit erfolgt, soweit die Voraussetzungen vorliegen, im Beamtenverhältnis, oder in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit allen Leistungen gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L); nähere Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
- Die Funktion der Leitung der Gesundheitsverwaltung ist für Beamtinnen / Beamte (m/w/d) entwicklungsfähig bis zur Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage nach dem BayBesG; gegebenenfalls kann ein Zuschlag nach dem BayBesG in Abhängigkeit vom Einzelfall in Höhe von bis zu 500 Euro gewährt werden
- Für Tarifbeschäftigte mit abgeschlossener Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (m/w/d) für das Öffentliche Gesundheitswesen richtet sich die Vergütung nach Entgeltgruppe 15 TV-L zuzüglich einer außertariflichen Zulage in Höhe von 200 Euro monatlich; bis zum Vorliegen dieser Facharztanerkennung und der endgültigen Übertragung der Funktion erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 14 TV-L mit Gewährung von Zulagen in Höhe des Unterschiedsbetrags zu Entgeltgruppe 15 TV-L und von 100 Euro monatlich; zusätzlich kann die Gewährung einer befristeten übertariflichen Fachkräftezulage von bis zu 1.000 Euro (abhängig von der bisherigen Berufserfahrung) in Betracht kommen
- Die Übernahme in ein Beamtenverhältnis kann in Aussicht gestellt werden, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Die Gewährung von Trennungsgeld nach der BayTGV sowie Umzugskostenvergütung nach dem BayUKG kann in Betracht kommen, wenn ein Umzug aus Anlass der Versetzung bzw. Einstellung erfolgt
- Außerdem genießen Sie weitere Vorteile des öffentlichen Dienstes, wie z. B. eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen, eine betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte bzw. ggf. spätere beitragsfreie Beamtenversorgung (inklusive Freistellung von der Beitragspflicht des ärztlichen Versorgungswerkes) während des Beamtenverhältnisses sowie flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit und Homeoffice)
- Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet in einem freundlichen Arbeitsklima
- Es werden Sonn‑ und Feiertagszuschläge gewährt
Die Vollzeitstelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztätige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
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