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Leitung der Gesundheitsverwaltung

Regierung von Oberbayern
location83435 Bad Reichenhall, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 24.4.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Oberbayern mitgestalten

Der Öffentliche Gesund­heits­dienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und statio­nären Patienten­ver­sorgung die „dritte Säule“ und damit ein tragendes Element des Gesund­heits­wesens in Bayern. Gesund­heits­schutz, Prävention und Gesund­heits­förderung gehören zu seinen wichtigsten Aufgaben. Ärztinnen und Ärzte an den Gesundheits­ämtern der jewei­ligen Land­rats­ämter tragen mit ihrem ver­antwortungs­vollen Ein­satz ent­scheidend zum Schutz und zur Ver­besserung der Gesund­heit der Bevölkerung bei.

Die Regierung von Ober­bayern sucht zum nächst­möglichen Zeit­punkt eine

Leitung der Gesundheitsverwaltung
am Landratsamt Berchtesgadener Land


Aufgaben
  • Fachliche und personelle Leitung, Koordination und fach­liche Super­vision aller Aufgaben­bereiche des Gesundheitsamtes und des multi­professionalen Teams aus Ärztinnen und Ärzten, Sozialpädagoginnen und ‑pädagogen, Hygiene­kontrolleurinnen und ‑kontrolleuren, Fach­kräften für Sozial­medizin sowie Verwaltungs­personal
  • Das Aufgabengebiet des Gesund­heits­amtes umfasst u. a. folgende Bereiche:
    • Sozialmedizin und ärzt­liche Begutachtungen (z. B. Einstellungs‑ oder Dienst­fähigkeits­unter­suchungen)
    • Kinder‑ und Jugend­medizin einschließlich schul­ärzt­licher Tätig­keiten (insbesondere schulärzt­liche Unter­suchungen im Rahmen der Schuleingangs­unter­suchungen)
    • Hygieneberatung und ‑aufsicht (einschließlich Begehungen) in medizinischen, pflege­rischen Gemein­schafts­einrichtungen (bspw. Kindertages­stätten und Schulen) und sonstigen Einrichtungen
    • Infektionsschutz inklusive Tuberkulose­fürsorge (insbesondere Eindämmung und Verhinderung der Ausbreitung von Infektions­krankheiten)
    • Trinkwasser‑ und Badewasser­hygiene (einschließlich Begehungen von Anlagen und Bearbeitung von Störungs­fällen)
    • (Umwelt‑)Epidemiologie und Gesund­heits­bericht­erstattung
    • Umwelt­medizinische Frage­stellungen ein­schließlich Altlasten bzw. Boden­ver­unreinigungen und Innen­raum­hygiene
    • Impfberatungen (einschließlich Reise­impfungen)
    • Verwaltungs­seitiger Vollzug von Impf­pflichten (bspw. Masernschutz­gesetz)
    • Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen von Public Health
    • Mitwirkung in Gremien mit dem Schwer­punkt öffentliche Gesundheit (bspw. Gesundheitsregionenplus)
    • Psychosoziale Beratung psychisch kranker und suchtkranker Menschen sowie deren Angehöriger
    • Fachliche Beratung und Mit­wirkung im Rahmen der Fach­stellen für Pflege- und Behinderten­einrichtungen – Qualitäts­entwicklung und Aufsicht (FQA)
    • Mitwirkung bei Projekten zur Sexual­aufklärung und Sexual­pädagogik
    • Überwachung des medizinischen Betäubungs­mittel­verkehrs (insbesondere in medizinischen und pflegerischen Ein­richtungen und Apotheken)
    • Berufsaufsicht (Einhaltung der Befugnisse und sonstiger öffentlich-rechtlicher Berufs­pflichten) über Angehörige der aka­demischen Heilberufe und der sonstigen gesetz­lich geregelten nicht­ärztlichen Heil­berufe
    • Gesund­heits­folge­abschätzung im Rahmen umwelt­medizinsicher Fragestellungen inklusive klima­bedingter Gesundheits­risiken; dabei wirken Sie eng bei der Politik­beratung auf der Ebene des Land­kreises mit

Profil
  • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Approbation als Ärztin / Arzt (m/w/d)
  • Abgeschlossene Facharzt­qualifikation für das Öffent­liche Gesundheits­wesen oder Bereit­schaft, die Weiter­bildung zum nächstmöglichen Zeit­punkt zu absolvieren
  • Promotion ist wünschenswert, aber keine Einstellungs­voraussetzung
  • Idealerweise Berufs­erfahrung im Öffent­lichen Gesundheitsdienst, Personal­führungs‑ und Sozial­kompetenz sowie Führungs­erfahrung
  • Hohe Flexibilität und gute Belastbar­keit
  • Bereitschaft zum Dienst an Wochen­enden oder Feier­tagen im Bedarfs­fall

Wir bieten
  • Die Tätig­keit erfolgt, soweit die Voraus­setzungen vor­liegen, im Beamten­verhältnis, oder in einem unbefristeten Arbeits­verhältnis mit allen Leistungen gemäß dem Tarif­vertrag für den öffent­lichen Dienst der Länder (TV-L); nähere Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Die Funktion der Leitung der Gesund­heits­verwaltung ist für Beamtinnen / Beamte (m/w/d) entwicklungs­fähig bis zur Besoldungs­gruppe A 15 mit Amts­zulage nach dem BayBesG; gegebenen­falls kann ein Zuschlag nach dem BayBesG in Abhängig­keit vom Einzel­fall in Höhe von bis zu 500 Euro gewährt werden
  • Für Tarifbeschäftigte mit abgeschlossener Weiter­bildung zur Fachärztin / zum Facharzt (m/w/d) für das Öffent­liche Gesundheitswesen richtet sich die Ver­gütung nach Entgelt­gruppe 15 TV-L zuzüglich einer außer­tariflichen Zulage in Höhe von 200 Euro monat­lich; bis zum Vorliegen dieser Facharzt­anerkennung und der end­gültigen Übertragung der Funktion erfolgt die Ein­gruppierung in Entgelt­gruppe 14 TV-L mit Gewährung von Zulagen in Höhe des Unter­schieds­betrags zu Ent­gelt­gruppe 15 TV-L und von 100 Euro monat­lich; zusätz­lich kann die Gewährung einer befristeten über­tarif­lichen Fach­kräfte­zulage von bis zu 1.000 Euro (abhängig von der bisherigen Berufs­erfahrung) in Betracht kommen
  • Die Übernahme in ein Beamten­verhältnis kann in Aus­sicht gestellt werden, sofern die beamten­recht­lichen Voraus­setzungen erfüllt sind
  • Die Gewährung von Trennungs­geld nach der BayTGV sowie Umzugs­kosten­ver­gütung nach dem BayUKG kann in Betracht kommen, wenn ein Umzug aus Anlass der Ver­setzung bzw. Ein­stellung erfolgt
  • Außerdem genießen Sie weitere Vorteile des öffent­lichen Dienstes, wie z. B. eine Jahres­sonder­zahlung und vermögens­wirksame Leis­tungen, eine betrieb­liche Alters­vor­sorge für Beschäftigte bzw. ggf. spätere beitrags­freie Beamte­nversorgung (inklusive Frei­stellung von der Beitrags­pflicht des ärzt­lichen Versorgungs­werkes) während des Beamten­verhältnisses sowie flexible Arbeits­zeit­modelle (Gleitzeit und Home­office)
  • Ein interessantes und viel­seitiges Aufgaben­gebiet in einem freund­lichen Arbeits­klima
  • Es werden Sonn‑ und Feiertags­zuschläge gewährt

Die Vollzeitstelle ist grund­sätz­lich teilzeit­fähig, sofern durch Jobsharing die ganz­tätige Wahr­nehmung der Auf­gaben gesichert ist.


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