Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt Bauaufgaben für den Bund in Berlin, Bonn und im Ausland aus sowie Kulturbauten, Forschungs- und Laborgebäude für Bundeseinrichtungen. Es betreut herausragende und komplexe Bauprojekte im Spannungsfeld von gestalterischen und technischen Ansprüchen, mit hohen Anforderungen an Baukultur und Wirtschaftlichkeit.
Das BBR sucht für das Referat V S 2 auf Dauer:
Ingenieurinnen / Ingenieure (w/m/d) für Versorgungstechnik bzw. Gebäudeautomation
Der Dienstort ist Berlin.
Kennnummer S 353-24
Die Abteilung V ist zuständig für die Projektmanagementaufgaben der Baumaßnahmen für die Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden sowie der Bundeswehrliegenschaften inklusive dem Bundeswehrkrankenhaus in Berlin.
Innerhalb der Abteilung V sind die Mitarbeitenden des Referats V S 2 für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) aller Baumaßnahmen in den jeweiligen Organisationseinheiten zuständig. Sie begleiten die Baumaßnahmen von der ersten Idee bis zur Übergabe des fertigen Gewerkes. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit auf Dauer an unseren Bauprojekten im Rahmen der Bauherrenvertretung im Fachbereich Gebäude‑/Versorgungstechnik für Baumaßnahmen der Bundespolizei (BPol), des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), der Bundeswehr, des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) und des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).
Innerhalb dieser Fachrichtung nehmen Sie folgende Aufgaben wahr:
- Fachtechnische Begleitung der Baumaßnahmen in allen Phasen gem. HOAI innerhalb eines Projektteams aus Architekten und weiteren TGA-Mitarbeitenden auf dem Gebiet der Versorgungs- und Gebäudetechnik für die Teilbereiche Heizungs-, Klima-, Lüftungs-, Sanitär-, Aufzugs-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
- Fachtechnische Überwachung (Termin-, Kosten- und Qualitätskontrolle), Koordination und Kontrolle der Leistungen der beauftragten freiberuflich Tätigen sowie Überwachung der Bauleistungen der bauausführenden Fachfirmen
- Abstimmung mit den Gebäudenutzenden, Bedarfsträgern, genehmigenden Stellen sowie den Prüfingenieuren und Sachverständigenbüros sowie Auftragsvorbereitung für die freiberuflich Tätigen und bauausführenden Fachfirmen der beteiligten Gewerke
- Vorbereitung, Prüfung und Bewertung von Kostenschätzungen, Bau-, Planungs- und Ausschreibungsunterlagen sowie Erstellung von Leistungsbildern, Verträgen bzw. Nachträgen
- Erstellung baufachlicher Unterlagen und Prüfung von Angeboten und Rechnungen der freiberuflich Tätigen sowie der bauausführenden Fachfirmen
- Vorbereitung der Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe und Gewährleistungskontrolle auf Basis umfangreicher Qualitäts- und Ausführungsnachweise der freischaffenden Ingenieurbüros
Je nach Entgeltgruppe variiert die Verantwortungstiefe und Komplexität der Aufgaben.
Bewerbungen von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern werden ebenfalls begrüßt.
Vorausgesetzt werden:
- abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium in den Fachrichtungen Versorgungs- bzw. Gebäudetechnik, Maschinenbau (oder ein vergleichbarer Abschluss)
- oder Sie gehören zum Kreis der Personen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten bereits ausübten und diese nachweisen können
- gute Kenntnisse des Vertrags- und Vergaberechts (VOB, HOAI) sowie des Bauordnungs- und Baunebenrechts (BauOBln, Brandschutz) sowie der einschlägigen DIN-Normung und AMEV-Empfehlungen
- selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, die Fähigkeit zur kollegialen fachübergreifenden Zusammenarbeit, Verhandlungs- und Organisationsgeschick sowie Teamfähigkeit
- die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte präzise und verständlich zu formulieren sowie eine überzeugende Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit
- Eigeninitiative und Flexibilität sowie ein hohes Engagement bei der Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben und Durchsetzungsvermögen gegenüber den am Bau Beteiligten
Wünschenswert sind:
- praktische Erfahrungen bei bautechnisch komplexen Baumaßnahmen, bei Neubaubaumaßnahmen sowie Baumaßnahmen im Bestand oder bei laufendem Betrieb
- Erfahrungen in der Betreuung/Begleitung von großen Bauprojekten für die öffentliche Hand
- Erfahrungen im Bereich des Brandschutzes
- praktische Verwaltungserfahrungen sowie Kenntnisse der HOAI, VHB, RBBau, VgV
Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren ist, falls der Dienstposten dies erfordert, eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG des Bundes) erfolgreich zu durchlaufen.
Bezahlung:
Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 11 oder 12 TV EntgO Bund, soweit die persönlichen Anforderungen erfüllt sind.
Bis zur Erfüllung der Voraussetzungen der langjährigen praktischen Berufserfahrung in der Entgeltgruppe 12 ist lediglich eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TV EntgO Bund möglich. Im Anschluss erfolgt automatisch eine Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 12 TV EntgO Bund.
In Abhängigkeit von der Bewerberlage kann eine übertarifliche Vorweggewährung von Stufen sowie eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Betracht kommen.
Eine Besetzung des Arbeitsplatzes mit Beamtinnen und Beamten des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes bis A 12 ist ebenfalls möglich. Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 13g BBesO sind bei Vorliegen der persönlichen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen gegeben.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ist ein moderner, zukunftssicherer und familienfreundlicher Arbeitgeber mit allen Vorzügen des öffentlichen Dienstes. Hierfür wurden wir wiederholt durch das audit berufundfamilie zertifiziert.
Wir bieten unseren Mitarbeitenden
- interessante und anspruchsvolle Aufgaben in einem kollegialen und familienfreundlichen Umfeld,
- strukturierte Einarbeitung mit Patenschaftssystem,
- flexible Arbeitszeiten und -formen, wie beispielsweise Gleitzeit von 6 Uhr bis 21 Uhr, individuelle Teilzeitvereinbarungen, die auch mit mobilem Arbeiten kombiniert werden können,
- persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten durch ein umfassendes Fortbildungsangebot unter anderem durch die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung,
- bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis; eine Fortführung Ihres bisherigen Beamtenverhältnisses ist ebenfalls möglich,
- eine ergänzende Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte sowie vermögenswirksame Leistungen,
- 30 Tage Urlaub und bis zu 24 Gleittage pro Jahr,
- eine zentrale Lage und eine gute Verkehrsanbindung sowie ein vergünstigtes DeutschlandJobticket für den öffentlichen Personennahverkehr,
- ggf. bei Bedarf die Zahlung von Trennungsgeld oder Umzugskostenvergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen,
- ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Karriereseite Das BBR als Arbeitgeber.
Besondere Hinweise:
Bewerbungsberechtigt sind Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind sowie Tarifbeschäftigte oder Beamtinnen/Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 12 BBesO mit der Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst und Beamtinnen/Beamte, welche nach Maßgabe des § 24 Bundeslaufbahnverordnung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes zugelassen werden können.
Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt bekennt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung sich zu den Chancen der Diversität in der Arbeitswelt und verpflichtet sich dazu, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fördert die Vielfalt unter den Mitarbeitenden. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten und mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und fördert die Vielfalt unter den Mitarbeitenden. Wir sind bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und Unterrepräsentanz zu beseitigen. Frauen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Von schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern wird nur das zur Wahrnehmung der Funktion notwendige Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Sie werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.