Hausmeisterin / Hausmeister (w/m/d)
Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei ist eine zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei Baden-Württemberg. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Zentrale Dienste, Referat Immobilienmanagement im Arbeitsbereich Facility Management am Dienstort Stuttgart, Nauheimer Straße 101, folgende Stelle unbefristet in Teilzeit zu besetzen:
Hausmeisterin / Hausmeister (w/m/d)
- Anpassen der Bestuhlung in Konferenzräumen nach den jeweiligen Anforderungen
- Auf- und Umbauarbeiten im Rahmen von Veranstaltungen
- Durchführen von Möbelumzügen und Möbeltransporten
- Kleinreparaturen, Austausch von Leuchtmitteln
- Entsorgungstätigkeiten
- Betreuung von externen Handwerkern
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Handwerksberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren
oder - mehrjährige Berufserfahrung als Hausmeisterin / Hausmeister in Behörden oder Firmen
WÜNSCHENSWERTES:
- technisches Verständnis und handwerkliches Geschick
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft
- Fahrerlaubnisklasse B
- Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden
- Work-Life-Balance durch Vereinbarkeit von Familie & Beruf, mobiles & flexibles Arbeiten
- Sport- und Fitnessangebote, Betriebliches Gesundheitsmanagement...
- Interessantes Arbeitsumfeld, Teamwork, wertschätzende Kommunikation
- Weiterentwicklung der digitalen Kompetenzen, Fortbildungen, innovative Projektarbeit
- Gute öffentliche Anbindung, Förderung durch JobTicket & JobBike
ANGEBOT:
- Wöchentliche Arbeitszeit 19,75 Std. | Flexibles Arbeiten zwischen 06:00 - 20:00 Uhr
- Gehaltszahlung bis Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L)1
Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.