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Fachärztin bzw. Facharzt oder Ärztin bzw. Arzt (m/w/d) Eingliederungshilfe

companyFreie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Wandsbek
locationHamburg, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 16.9.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Bezirksamt Wandsbek, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

Job-ID: J000028139
Startdatum: schnellstmöglich
Art der Anstellung: Teilzeit 70% (unbefristet)
Bezahlung: EGr. Ä1/Ä2 TV-L
Bewerbungsfrist: 13.10.2024

Wir über uns

Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!

Durch die Eingliederungshilfe ermöglichen wir Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir helfen ihnen z.B. dabei, angemessen zu wohnen, nötige Assistenz zu erhalten oder zu arbeiten. Der ärztliche Fachdienst stellt das Vorliegen einer Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch fest und hat somit eine zentrale Funktion für die Gewährung der Leistungen der Eingliederungshilfe inne. Schwerpunkt der Tätigkeit sind psychiatrische Fragestellungen. Ihre Klientel kann jedoch auch geistige, körperliche und Mehrfachbehinderungen haben.


  • persönliche Untersuchung der Antragstellenden (in Einzelfällen auch im Rahmen von Hausbesuchen) sowie Bewerten von Befundberichten, um Funktions- und Teilhabeeinschränkungen festzustellen und Stellung zu nehmen zu eventuell vorrangigen Leistungen
  • Gutachten erstellen
  • Beraten des sozialpädagogischen Fachdienstes in sozialmedizinischen Fragen
  • inzelfallbezogene Teilnahme an Teambesprechungen und Gesamtplankonferenzen und
  • Kooperation mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Dienstleistern der Eingliederungshilfe, anderen behördlichen Stellen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und Angehörigen

Erforderlich

  • Fachärztin bzw. Facharzt für Psychiatrie, psychotherapeutische Medizin, Neurologie oder Allgemeinmedizin (EGr. Ä2 TV-L) oder
  • Ärztin bzw. Arzt mit Erfahrung in den Bereichen Psychiatrie, psychotherapeutische Medizin, Neurologie oder Allgemeinmedizin (EGr. Ä1 TV-L)

Vorteilhaft

  • hohe Belastbarkeit, Entscheidungsfreude, Überzeugungskraft und Arbeitsorganisation
  • ausgeprägtes Urteilsvermögen bzw. ausgeprägte Problemlösefähigkeit
  • Wertschätzung und Einfühlungsvermögen
  • breites allgemeinmedizinisches Wissen und Erfahrung im Erstellen medizinischer Gutachten und der gängigen internationalen Diagnose- und Klassifikationssysteme
  • gute Kenntnisse psychiatrischer Krankheitsbilder sowie der einschlägigen Rechtsnormen des SGB V, IX und XII, praktische Erfahrung mit dem Personenkreis von Menschen mit Behinderung sowie Kenntnis dieses Hilfesystems

  • eine Teilzeit-Stelle mit 73%, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe Ä1/Ä2 TV-L
    Tarifbeschäftigte Ärzt:innen / Fachärzt:innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L, Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.2. eingruppiert. Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an. In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an Entgeltgruppe Ä2/Ä1 der Sonderregelungen für Ärztinnen/Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 7 TV-L) geregelt. Es erfolgt dabei eine Umrechnung der Beträge auf die für Sie geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß § 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Ihre individuelle Eingruppierung/Bezahlung richtet sich nach den von Ihnen persönlich erfüllten Voraussetzungen.
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeit ohne Wochenend-, Feiertags- oder Nachtdienste sowie die grundsätzliche Möglichkeit zum mobilen Arbeiten (bis zu 60% im Home-Office möglich)
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Arbeitsplatz im Herzen Hamburgs nahe Berliner Tor und Hauptbahnhof
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen, gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliche Gesundheitsförderung, die Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness) sowie die Möglichkeit zum Dienstfahrradleasing über Jobrad (FHH-Bike)