Erzieher*in (m/w/d) in der Tagesgruppe Mülheim
Es ist eine Stelle als
Erzieher*in (m/w/d) in der Tagesgruppe Mülheim
der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln in Teilzeit zu besetzen.
Die Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln (Ki d S) ist eine überkonfessionell ausgerichtete pädagogische Institution der Jugendhilfe mit rund 360 pädagogischen Mitarbeiter*innen. Jährlich werden rund 1.100 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0–21 Jahren in Gruppen und Familien betreut.
Die Tagesgruppe bietet im Rahmen des § 32 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Familien mit Kindern im Alter von 6–14 Jahren eine intensive, individuell ausgerichtete Unterstützung, um den Verbleib des Kindes in seiner Familie langfristig zu sichern.
In der Tagesgruppe werden neun Kinder im Alter von 6–14 Jahren betreut. Die Tagesgruppen bei Ki d S verstehen sich als ein geschützter Lern- und Erfahrungsort für herkunftsbenachteiligte und beeinträchtigte Kinder und deren Eltern und Familien. Die strukturierte Gestaltung von Alltagsprozessen, die schulische Förderung sowie das Erleben eines konstruktiven Miteinanders prägen die pädagogische Arbeit mit dem Kind. Der Aspekt der Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Alltagsprozessen hat in der Tagesgruppe einen hohen Stellenwert.
Durch Unterstützung und Entlastung der Eltern, gezielte Eltern-Kind-Interaktionsangebote sowie eine systemisch orientierte Beratungsarbeit werden Eltern fortlaufend gestärkt und ermutigt, ihrem Kind mit einem positiven Erziehungsverhalten zu begegnen.
Die Mitarbeitenden der Tagesgruppe arbeiten in enger Kooperation mit dem Bezirksjugendamt Mülheim. Das Team der pädagogischen Mitarbeitenden in der Tagesgruppe erschließt sich kontinuierlich die Ressourcen der Sozialräume, in denen die Familien leben.
Machen Sie Köln stärker!
Sie …
- fördern die individuelle Entwicklung der Ihnen anvertrauten Kinder sowie die Umsetzung der Erziehungsvereinbarungen auf Grundlage der Hilfeplanung.
- fördern die Lernkompetenzen von Kindern im schulischen Bereich.
- unterstützen, beraten und begleiten Eltern und Familien in der Tagesgruppe und im häuslichen Umfeld.
- setzen Partizipationsstrukturen mit den Kindern und deren Eltern um.
- entwickeln eine Erziehungsplanung unter anderem auf der Grundlage der vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Daten und Informationen.
- kooperieren eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).
- bereiten Hilfeplangespräche vor.
- nehmen aktiv an Teambesprechungen teil und arbeiten an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Gruppe mit.
- nehmen an fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen teil.
- entwickeln die sozialräumliche Vernetzung zusammen mit dem Team.
- nehmen aktiv an Fallkonferenzen und Teamsitzungen teil.
Sie verfügen über einen Abschluss als staatlich anerkannte*r oder kirchliche*r Erzieher*in oder staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in.
Darüber hinaus können zugelassen werden:
- Bewerber*innen mit einem Abschluss mit Diplom oder Bachelor jeweils mit staatlicher Anerkennung der Studiengänge Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit, Soziale Arbeit beziehungsweise Sozialpädagogik und Management oder
- einen Abschluss mit Diplom oder Bachelor einhergehend mit einer zweijährigen Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Hilfen zur Erziehung der Studiengänge
- Pädagogik
- Erziehungswissenschaften (1-Fach- sowie 2-Fächer-Bachelor mit mindestens 95 CreditPoints in den beschriebenen Kenntnisbereichen)
- Heilpädagogik
- Sonderpädagogik
- Kindheitspädagogik oder
- einen Abschluss mit Master (mindestens 95 CreditPoints in den beschriebenen Kenntnisbereichen, die auch in Verbindung mit dem vorhergehenden Bachelorabschluss nachgewiesen werden können) einhergehend mit einer zweijährigen Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Hilfen zur Erziehung der Studiengänge
- Soziale Arbeit
- Erziehungswissenschaften
- Sozialmanagement
- Sozialpädagogik
- Pädagogik oder
- für die bereits eine Zustimmung durch andere Bundesländer erfolgte.
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.03.2020 für diese Stelle die Regelungen des Masernimpfschutzgesetzes einschlägig sind.
Worauf es uns ankommt:
Sie …
- verfügen über Fachkenntnisse im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Elternarbeit.
- verfügen über die Fähigkeit zur Krisenintervention und zur differenzierten und ressourcenorientierten Falldokumentation.
- besitzen die Bereitschaft zur Supervision, Fortbildung und kollegialer Beratung.
- verfügen über ein hohes Maß an Loyalität, Integrität, Einfühlungsvermögen, individueller Belastbarkeit und Selbstreflexion.
- verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung.
- besitzen digitale Kompetenz.
Wünschenswert wäre weiterhin:
- Führerschein der Klasse 3 oder B
- eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe
- Teamarbeit und einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz
- Mitgestaltung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Tagesgruppen
- vielfältige Fortbildungsangebote
- ein strukturiertes Einarbeitungskonzept
- regelmäßige kollegiale Fallreflexion
- regelmäßige Supervision
Die Stelle sind bewertet nach Entgeltgruppe S 8b Tarifvertrag für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst des öffentlichen Dienstes mit Wohnzulage.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend den tariflichen Regelungen.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Wochenstunden.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.