Erzieher*in für die Kleinkinderschutzgruppe
.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Erzieher*in für die Kleinkinderschutzgruppe
für das Kinderhilfezentrum im Amt für Soziales und Jugend
Entgeltgruppe S 08b TVöD
Das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 2000 Beschäftigten das größte Amt der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien.
In der Kleinkinderschutzgruppe werden Kinder bis zum sechsten Lebensjahr im Rahmen der Inobhutnahme aufgenommen, die aufgrund unterschiedlichster Probleme vorübergehend nicht bei ihrer Familie leben können. Die Arbeit beinhaltet Wechseldienste auch an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtbereitschaften.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt: https://www.duesseldorf.de/jugendamt/wir.
- Inobhutnahme und Versorgung der Kinder bei Notaufnahmen/Krisenintervention
- Organisation und Gestaltung des gesamten Lebensalltags der Kinder
- eine offene Kommunikation mit den Teammitgliedern und der Leitung
- Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen unter anderem der Jugendhilfe und Schule
- allgemeine Verwaltungsaufgaben
- Wechseldienst mit Nachtbereitschaft, auch an Sonn- und Feiertagen (Nachtbereitschaft zugefügt, da oben im Text erwähnt)
- staatlich anerkannte*r Erzieher*in
- Erfahrung in der Heimerziehung sowie in der Arbeit mit schwierigen Kindern
- Belastbarkeit und Engagement
- Selbstbewusstsein und Verantwortungsbereitschaft
- Teamfähigkeit, Kontaktfreude, hohe Kooperationsfähigkeit sowie Flexibilität
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Es wird eine Heim- und Schichtzulage gezahlt.
Die hier ausgeschriebene Stelle ist in einem Umfang von 9,75 Wochenstunden unbefristet zu besetzen. Es besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit befristet für die Dauer einer Arbeitszeitreduzierung der derzeitigen Stelleninhaberin bis zum 31.12.2025 auf 19,5 Wochenstunden aufzustocken.