Stellenblatt
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Diplom-Ingenieur (TU/FH) bzw. Bachelor oder Master (w/m/d) der Fachrichtung Architektur für den Bereich Bauberatung Dritter

companyVermögen und Bau BW - Betriebsleitung
locationStuttgart, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 4.10.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Ihr Auftrag: Nachhaltige Landesgebäude
Attraktive Job-Perspektiven beim Land

Ob Landtag, Schlösser, Universitäten, Finanzämter oder Klöster: Wir schaffen die Voraussetzungen für klimaneutrale Landesgebäude.

Lust auf einen sicheren Arbeitsplatz in unserem interdisziplinären Team in der Betriebsleitung?

Wir suchen Unterstützung:

Diplom-Ingenieur (TU/FH) bzw. Bachelor oder Master (w/m/d) der Fachrichtung Architektur für den Bereich Bauberatung Dritter

in Voll- und Teilzeit. Dienstsitz ist Stuttgart.


Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse, wir haben die passenden Herausforderungen für Sie:

Die „Bauberatung Dritter“ der Betriebsleitung ist baufachtechnische Dienststelle. Sie berät bei Zuwendungsbaumaßnahmen des Landes Baden-Württemberg externe Bauherren und Planer von Schulen, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen und prüft im Auftrag der Förderbehörden die Planungen in funktionaler und technischer Hinsicht und ermittelt die förderfähigen Kosten.

Der Aufgabenschwerpunkt der ausgeschriebenen Stelle liegt im Bereich Krankenhausbau.


Diese vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit erfordert ein sicheres baulich-technisches Urteilsvermögen, selbstständiges Arbeiten, Eigeninitiative, Teamfähigkeit und gute Kenntnisse der gängigen EDV-Programme. Berufserfahrung im Krankenhausbau ist wünschenswert. Sichere und gute kommunikative Fähigkeiten werden vorausgesetzt.


Wir bieten Ihnen eine vielseitige, interessante und verantwortungs­volle Tätigkeit in einem qualifizierten Team bei gutem Betriebsklima und flexiblen Arbeitszeiten. Nach erfolgreicher Einarbeitung ist ebenfalls ein teilweises Arbeiten im Homeoffice möglich. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.