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Diplom-Ingenieur (FH/DH) oder Bachelor (w/m/d) der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung / Versorgungstechnik bzw. Techniker (w/m/d) mit vergleichbarem Abschluss

companyVermögen und Bau BW - Betriebsleitung
locationPforzheimer Str., 75443 Ötisheim, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 23.11.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Ihr Auftrag: Nachhaltige Landesgebäude
Attraktive Job-Perspektiven beim Land

Ob Landtag, Schlösser, Universitäten, Finanzämter oder Klöster: Wir schaffen die Voraussetzungen für klimaneutrale Landesgebäude.

Lust auf einen sicheren Arbeitsplatz in unserem interdisziplinären Team im Amt Pforzheim?

Wir suchen Unterstützung:

Diplom-Ingenieur (FH/DH) oder Bachelor (w/m/d) der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung / Versorgungstechnik bzw. Techniker (w/m/d) mit vergleichbarem Abschluss

unbefristet in Vollzeit. Dienstsitz ist Pforzheim oder Freudenstadt.


Das Aufgabengebiet umfasst die Wahrnehmung der Bauher­renfunktion sowie die Führung, Begleitung und Überwachung von freiberuflich tätigen Ingenieuren, die eigenständige Planung, Ausschreibung und Baudurchführung von Maßnahmen der Versorgungstechnik / TGA sowie die Abwicklung des allgemeinen Bauunterhalts.

Die Maßnahmen sind schwerpunktmäßig in den Liegenschaften für die Nutzer Justiz, Polizei, Hochschule und allgemeine Verwaltung angesiedelt. Eine Änderung der Aufgabenschwerpunkte bleibt vorbehalten.


Das Aufgabengebiet verlangt Selbstständigkeit, wirtschaftliches Denken und Verantwortungsbewusstsein sowie Kommunikationsund Teamfähigkeit.


Wir bieten eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten Team mit gutem Betriebsklima und flexiblen, familiengerechten Arbeitszeiten. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Nach erfolgreicher Einarbeitung ist ebenfalls ein teilweises Arbeiten im Homeoffice möglich. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.