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Büromitarbeiter/innen Entlastung von Kapital­ertrag­steuer in der Sondereinheit

Bundeszentralamt für Steuern
locationBonn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 10.4.2025
Öffentlicher Dienst allgemein

Wir – das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – sind eine Bundes­oberbehörde im Geschäfts­bereich des Bundes­ministeriums der Finanzen. Unser Hauptdienstsitz ist in Bonn. Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und Schwedt. Mit rund 2.400 Beschäftigten nehmen wir zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.

Für den Einsatz am Dienstsitz in Bonn suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere

Büromitarbeiter/innen

Die Arbeitsplätze sind im Bereich IT‑nahe Dienste in der Zentral­abteilung und im Bereich Entlastung von Kapital­ertrag­steuer in der Sondereinheit angesiedelt.

Die zu besetzenden Arbeitsplätze sind nach der Entgelt­gruppe 5 TVöD (Bund) bewertet und grundsätzlich auch für eine Teilzeit­beschäftigung geeignet.


Aufgaben

Wir suchen neue Kolleginnen und Kollegen in folgenden Bereichen bzw. für folgende Aufgaben:

  • IT‑nahe Dienste: Geräteverleih und Verwaltung des Verleihpools inklusive Wartung und Einrichtung der Geräte, Benutzer­verwaltung, Inventarisierung und Vor-Ort-Unterstützung sowie Weiterleitung von Sachstands­anfragen KONSENS
  • Entlastung von Kapital­ertragsteuer: Mitwirkung bei der Entlastung von Kapital­ertragsteuer nach § 50c EStG im Bereich Geschäftsstelle, insbesondere Registrierung von Anträgen, Anlage von elektronischen Akten, Scan- und Ablagetätigkeiten, (elektronische) Postverteilung, Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zum BZSt‑Online‑Portal sowie Datenerfassung

Hinweis: Im Rahmen des Vorstellungs­gesprächs können Sie uns gerne den Bereich nennen, für den Sie sich bevorzugt interessieren.


Profil
  • Sie verfügen über:
    • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungs­fachangestellten
      oder
    • eine abgeschlossene Ausbildung z. B. zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation oder zur/zum Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement oder eine vergleichbare dreijährige Ausbildung in einem kaufmännischen Bereich bzw. im Verwaltungsbereich oder im Rechtswesen
      oder
    • einen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I (ehemals Angestellten­lehrgang I)
  • Von Vorteil ist:
    • eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst bzw. in einer dem öffentlichen Dienst nahen Einrichtung

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • Ihre Aufgaben gewissenhaft und eigenverantwortlich erledigen,
  • ein Kommunikationstalent sind und Inhalte adressatengerecht vermitteln sowie
  • kooperativ und teamfähig agieren,
  • belastbar und stressresistent sind und
  • eine hohe Motivation für die Aufgaben des BZSt mitbringen.

Wir bieten
  • unbefristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach Entgeltgruppe 5 TVöD (Bund) mit einem Verdienst zwischen 2.928,99 Euro und 3.245,11 Euro brutto bei Neueinstellung in den öffentlichen Dienst
  • Möglichkeit von mobilem Arbeiten (z. B. im „Homeoffice") in geringem Umfang
  • eine individuelle und strukturierte Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungs­angebote
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege: Wir unterstützen unsere Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeit­modellen (wie Teil- und Eltern­zeiten) und Telearbeit
  • aktive Gesundheits­prävention (Sportangebote, Entspannungs­kurse etc.)
  • hervorragende Parkmöglichkeiten und gute Anbindung an den ÖPNV (einschließlich Berechtigung zum Erwerb eines durch uns geförderten Deutschland­Jobtickets).
Was Sie noch wissen sollten:

Für uns zählen Ihre Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede/jeder – unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung – willkommen.

Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an. Zudem haben wir uns das Ziel gesetzt, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation gemäß der Maßgabe der in der Bundesfinanz­verwaltung geltenden Rahmeninklusions­vereinbarung bevorzugt berücksichtigt.


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