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Beamtin/Beamten (m/w/d) des mittleren technischen Dienstes (Technische/r Obersekretäranwärter/in (m/w/d)) (Kennziffer 06)

companymeinestadt.de
locationDarmstadt, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 11.9.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Arbeitgeber: Hessische Eichdirektion
Einsatzort: 64283 Darmstadt

Die Hessische Eichdirektion ist eine Behörde des Landes Hessen und hat als Kernaufgabe die Eichung und Marktüberwachung von Messgeräten zum Schutz des Verbrauchers, des Handels und der Umwelt. Die Überwachung technischer Produkte aufgrund des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte ist ein weiteres Aufgabengebiet.

Für unsere Außenstelle Darmstadt suchen wir zum 01.12.2024

1 Beamtin/Beamten (m/w/d) des mittleren technischen Dienstes

(Technische/r Obersekretäranwärter/in (m/w/d))
(Kennziffer 06)


  • Der erforderliche Vorbereitungsdienst, der mit dem Prüfungslehrgang (September bis Dezember 2025) bei der Deutschen Akademie für Metrologie in Bad Reichenhall abschließt, dauert im Regelfall ein Jahr.

Fachliche Anforderungen:

  • Zeugnis über die Meister- oder Industriemeisterprüfung im Metall- oder Elektrohandwerk oder einem verwandten Gebiet oder das Zeugnis über die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker in den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer verwandten Fachrichtung
  • Interesse an der Messtechnik
  • Nach Möglichkeit 2 bis 3 Jahre Berufserfahrung
  • Führerschein Klasse B (III), (wünschenswert Klasse BE)
  • Nachgewiesene Deutsch-Kenntnisse durch ein Sprachdiplom oder ein Sprach-Zertifikat der Niveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Deutsch als Erstsprache bzw. ab Grundschule

Persönliche Eigenschaften:

  • Bereitschaft zum Außendienst
  • Engagement, Eigeninitiative, Teamgeist
  • Für regelmäßigen Außendienst erforderliche körperliche Belastbarkeit
  • Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
  • Sicheres, freundliches und verbindliches Auftreten
  • Einstellungshöchstalter 40 Jahre (Ausnahme: Inhaber/Innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach SVG sowie Fälle gem. § 7 Abs. 6 SVG)