Bauingenieur*in (m/w/d) mit dem Schwerpunkt Tiefbau, Baubetrieb oder vergleichbares
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Eingruppierung: EG 11 TVöD, Anstellungsart: Unbefristet, Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
- eigenständige Ausschreibung und Bauleitung von Kanal- und Straßenbaumaßnahmen (Leistungsphase 6 bis 9 nach HAOI):
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe,
- Bauüberwachung, Dokumentation sowie Objektbetreuung.
- Beauftragung und Betreuung externer Ingenieurbüros für Ausschreibung und Bauleitung von Kanal- und Straßenbaumaßnahmen (Leistungsphase 6 bis 9 nach HAOI).
Für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Bewerbende mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing. (FH), Bachelor, Master) mit dem Schwerpunkt Tiefbau, Baubetrieb oder vergleichbare Schwerpunkte werden vorrangig berücksichtigt.
- Bewerben können sich ebenfalls staatlich geprüfte Techniker/Technikerinnen der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Tiefbau.
- eine Festanstellung im öffentlichen Dienst,
- gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit,
- eine familienfreundliche Arbeitsatmosphäre durch Konzepte wie z.B. Modell „Ferien-Frei“ und mobiles Arbeiten,
- jährliche leistungsorientierte Bonuszahlungen gem. Vorgaben des TVöD sowie
- Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte,
- die vergünstigte Mitgliedschaft im Urban Sports Club,
- Bezuschussung zum „Deutschland-Ticket“ für Tarifbeschäftigte,
- kostenfreie Nutzung der onlinebasierten Work Life Plattform Evermood,
- Jobradleasing für Tarifbeschäftigte,
- kostenfreie Parkplätze.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.