Bachelor of Engineering oder Arts - Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur, Gebäudetechnik, Baubetrieb oder vergleichbarer Studiengang sowie vergleichbare Qualifikation
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Bachelor of Engineering oder Arts -
Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur, Gebäudetechnik,
Baubetrieb oder vergleichbarer Studiengang sowie vergleichbare
Qualifikation
für das Amt für kommunale Prüfung, Abteilung Vergabe,
Hoch- und Ingenieurbau
EG 12 TVöD
Das Amt für kommunale Prüfung prüft und berät die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung mit dem Ziel, ein ordnungsgemäßes, zweckmäßiges und wirtschaftliches Handeln zu fördern. Zu den Aufgaben der Abteilung Vergaben, Hoch- und Ingenieurbau gehören unter anderem die Prüfungen von Vergabeverfahren, die technischen Prüfungen in den Organisationseinheiten der Stadtverwaltung, die Prüfungen nach § 13 (2) Kommunalhaushaltsverordnung NRW und von Verwendungsnachweisen..
- Prüfungen von Plänen und Kostenberechnungen nach § 13 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW)
- Prüfung von Organisationseinheiten der Landeshauptstadt Düsseldorf, die mit baulichen Maßnahmen betraut sind
- Prüfungen von Vergaben unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften und technischen Regelwerke (z. B. GWB, VgV, VOB, AHO, UVgO, SektVO, KonzVgV).
- Prüfung von Verwendungsnachweisen.
- Bachelor of Engineering oder Arts – Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur, Gebäudetechnik, Baubetrieb oder vergleichbarer Studiengang sowie vergleichbare Qualifikation
- langjährige Berufserfahrung im Bauwesen mit Kenntnissen im öffentlichen Vergabe- und im Honorarrecht (HOAI)
- engagierte, aufgeschlossene Persönlichkeit mit einem sicheren und verbindlichen Auftreten, verbunden mit Verhandlungsgeschick, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
- selbständige, verantwortungsbewusste und zielgerichtete Arbeitsweise sowie Initiative und gute Auffassungsgabe
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- Kommunikations-, Team- und Integrationsfähigkeit.
Für Berufsanfänger gilt: Voraussetzung für die Eingruppierung in die EG 12 TVöD ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung. Eine Eingruppierung kann aus tarifrechtlichen Gründen daher bis zum Erreichen dieser Voraussetzung lediglich eine Entgeltgruppe niedriger erfolgen.
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).