Auszubildende/n im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) in Mainz sucht zum 1. August 2025 wieder eine/n
Auszubildende/n im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d).
Sie möchten einen Büroberuf erlernen, weil Sie gerne mit Menschen zu tun haben? Sie arbeiten gerne am PC, berechnen Zahlungsvorgänge, bearbeiten Anträge, erteilen Auskünfte und interessieren sich für die Anwendung von Gesetzestexten? Bereitet es Ihnen Freude, Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten und Ihren persönlichen Beitrag zu einer dienstleistungsorientierten Verwaltung zu leisten? Dann bewerben Sie sich für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen finden Sie im Internet: Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de, www.planet-beruf.de sowie Bundesinstitut für Berufsbildung (www.bibb.de).
- Abschluss der „Mittleren Reife“ / Sekundarabschluss I mit guten Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- eine gute Allgemeinbildung
- IT-Kenntnisse
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- ein freundliches, aufgeschlossenes Auftreten
- Interesse am Berufsbild des Ausbildungsberufs.
- eine abwechslungsreiche Berufsausbildung mit externen Ausbildungseinsätzen (z.B. im Rahmen einer Gastausbildung)
- ein monatliches Ausbildungsentgelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende (1. Ausbildungsjahr: 1.236,82 Euro, 2. Jahr: 1.290,96 Euro, 3. Jahr: 1.340,61 Euro)
- eine Abschlussprämie bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss (400,- Euro).
Das MASTD ist barrierefrei. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 LGG berücksichtigt. Wir unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Selbstverpflichtung „DIE LANDESREGIERUNG – ein familienfreundlicher Arbeitgeber“.