Ausgebildeter Lebensmittelüberwachungsbeamter (m/w/d) oder Unterstützungskraft im Bereich der Lebensmittelüberwachung
Regierung von Oberbayern
82319 Starnberg, Deutschland
10.9.2024
Öffentlicher Dienst allgemein
Oberbayern mitgestalten
Für das Landratsamt Starnberg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
ausgebildeten Lebensmittelüberwachungsbeamten (m/w/d) oder eine Unterstützungskraft im Bereich der Lebensmittelüberwachung
bis Frühjahr 2025 mit anschließender Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur (m/w/d)
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem Schwerpunkt Technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher mit Einstieg in der 2. Qualifikationsebene
- Mithilfe beim Vollzug des Lebensmittelrechts
- Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Überwachung von Rückrufen sowie Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
- Betriebskontrollen vor Ort und Probenahmen
- Anzeige von Straftaten als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Grundzüge des Lebensmittelrechts und dessen Vollzug
Hinweis: Während der Zeit als Unterstützungskraft bzw. Auszubildender (m/w/d) können Sie aus rechtlichen Gründen vorwiegend mit Routine- und Aushilfstätigkeiten betraut werden, die nicht zwingend von ausgebildetem und verbeamtetem Personal zu erfüllen sind.
- Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder
- Staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bzw.
- Bereits erfolgreich abgelegte Qualifikationsprüfung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem Schwerpunkt Technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher
- Sehr gute EDV-Kenntnisse
- Führerschein der Klasse B / 3
- Berufserfahrung im erlernten Lebensmittelberuf oder dem technischen Bereich der Lebensmittelbranche ist wünschenswert
- Zum Einstellungsdatum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der Ausbildung Art. 23 BayBG noch gewährleistet sein muss („… es darf ins Beamtenverhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat …“)
- Als bereits ausgebildeter Lebensmittelüberwachungsbeamter (m/w/d):
- Bestandene Qualifikationsprüfung für den Einstieg in die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher bzw. eine entsprechende Laufbahnbefähigung eines anderen Bundeslandes
- Erfüllen der weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. gesundheitliche Eignung)
- Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz am Landratsamt Starnberg
- Wertschätzenden Umgang im Kollegen- und Vorgesetztenkreis
- Attraktive Sozialleistungen, wie z.B. eine betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Ballungsraumzulage für den Verdichtungsraum München
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Die Einstellung erfolgt während der Zeit als Unterstützungskraft und der zweijährigen Ausbildung in Entgeltgruppe 5 TV‑L; nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in Besoldungsgruppe A 7; nähere unverbindliche Informationen finden Sie z.B. unter oeffentlicher-dienst.info
- Für bereits verbeamtete Lebensmittelüberwachungsbeamte (m/w/d) des Freistaats Bayerns ist die Stelle entsprechend Ihrer Qualifikation dotiert
- Für bereits verbeamtete externe Bewerber (m/w/d) kommt die Möglichkeit einer Einstellung / Übernahme bis Besoldungsgruppe A 9 in Betracht