Search

Assistenzkraft (m/w/d)

companyDie Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages
locationKiel, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 16.12.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Arbeiten an der Kieler Förde

Öffentliche Stellen­ausschreibung für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber

Jetzt bewerben als Assistenzkraft (m/w/d)

im Referat L 21 „Ausschussdienst, Stenografischer Dienst“ zum nächst­möglichen Zeitpunkt, unbefristet in Teilzeit (1 Stelle 29,0 Std. und 1 Stelle 19,35 Std. / Woche).

Die Landtags­verwaltung ist mit ihren 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine oberste Landes­behörde und stellt den Betrieb und die Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Landes­parlamentes sicher.

Das Referat L 21 „Ausschuss­dienst und Stenografischer Dienst“ gehört zu der Abteilung „Parlamentarische Dienste“ und ist für die Organisation der Arbeit der Landtags­ausschüsse zuständig. Die im Referat tätigen Landtags­stenografinnen und -stenografen und Assistenz­kräfte erstellen außerdem das Wortprotokoll über die Sitzungen des Landtagsplenums. Wir bieten Ihnen einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz nah an der Politik und aktuellen gesell­schaftlichen Entwicklungen.


Gemeinsam in einem Team mit drei weiteren Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss­büro und in Absprache mit den Geschäfts­führerinnen und Geschäfts­führern im Referat sind Sie für die organisatorische Betreuung der Sitzungen der Landtags­ausschüsse zuständig:

  • Sie bereiten die Ausschuss­sitzungen vor (u. a. durch Reservierung von Sitzungsräumen, Organisation von Sitzungs­technik, Erstellung von Namens­schildern und Anwesenheits­listen),
  • Sie begleiten die Sitzungen, die in der Regel jede Woche dienstags, mittwochs und donnerstags mit Ausnahme der Ferien­zeiten und Plenarwochen stattfinden, vor Ort im Landeshaus und sind während der Sitzungen Ansprech­partnerin / Ansprechpartner (m/w/d) für die Ausschuss­mitglieder, die Regierungs­vertreterinnen und Regierungs­vertreter, die Geschäfts­führungen der Ausschüsse, die Presse sowie für Bürgerinnen und Bürger,
  • Sie pflegen die digitalen Akten der Ausschüsse und
  • Sie erfassen die Beratungs­unterlagen der Ausschüsse, die sogenannten Umdrucke, in den Datenbanken des Landtags.

Während der einmal im Monat stattfindenden dreitägigen Tagungen des Landtagsplenums (Mittwoch bis Freitag) wirken Sie zusammen mit den Landtags­stenografinnen und -stenografen bei der Texterfassung für das Plenar­protokoll mit.


  • Eine mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossene Aus­bildung zur / zum
    • Verwaltungsfachangestellten bzw. Verwaltungs­gehilfin / Verwaltungs­gehilfen oder
    • Rechtsanwalts- und / oder Notarfach­angestellten oder
    • Kauffrau / Kaufmann für Büro­management bzw. als Bürogehilfin / Bürogehilfe
    • oder eine andere mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossene Berufs­ausbildung und Kenntnisse aus früheren Tätigkeiten in den genannten oder vergleichbaren Berufs­feldern und Aufgaben­gebieten,

  • IT-Grundkenntnisse (u. a. in Programmen der Büro­kommunikation, Datenbankeingaben, der E-Akte),
  • ein sicheres und angemessenes Auftreten, eine ausgeprägte Kommunikations­fähigkeit, Organisations­geschick und Spaß daran, im Team zu arbeiten,
  • Interesse an politischen Abläufen und Entscheidungen,
  • die Bereitschaft und Flexibilität, an den Sitzungstagen der Ausschüsse (v. a. Mittwoch, Donnerstag) im Landes­haus anwesend zu sein und an den Sitzungstagen des Plenums und der Ausschüsse auch über die üblichen Arbeitszeiten hinaus zu arbeiten.

Wünschenswert sind sichere Tastschreib­leistungen am Computer oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen, sowie eine gute Ausdrucks­weise und sichere Rechtschreib­kenntnisse.


  • Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraus­setzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L),
  • einen zukunfts­sicheren, interessanten und abwechslungs­reichen Arbeitsplatz nah an der Politik,
  • persönliche Entwicklungs­möglichkeiten in einer modernen, öffentlichen Verwaltung,
  • eine individuelle Einarbeitung durch Mitglieder Ihres Teams,
  • vielseitige Fortbildungs­möglichkeiten zur Weiter­entwicklung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen – ab dem ersten Tag,
  • eine gute Work-Life-Balance durch attraktive Gleitzeit­regelungen,
  • außerhalb der Sitzungs­tage Möglichkeiten zur mobilen und flexiblen Arbeit,
  • 30 Tage Urlaub im Jahr,
  • ergänzende Alters­vorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL),
  • eine gute Anbindung an den ÖPNV und kostenfreie Mitarbeiter­parkplätze,
  • die Möglichkeit zur Nutzung eines stark vergünstigten Deutschland-Tickets inklusive privater Nutzung,
  • ein vielseitiges betriebliches Gesundheits­management mit der Möglichkeit zur Arbeitszeit­anrechnung für die Teilnahme an gesundheits­fördernden aktiven Maßnahmen (z. B. Betriebs­sport),
  • ein abwechslungs­reiches Angebot in der Kantine des Landeshauses sowie
  • ein engagiertes Team, das sich auf die Zusammen­arbeit mit Ihnen freut.

Wir freuen uns auf Sie!

Wir setzen uns für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden Personen mit einer Schwer­behinderung und ihnen Gleich­gestellte bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Wir fördern kulturelle Vielfalt und freuen uns daher über Bewerbungen von Menschen mit Migrations­hintergrund. Wir streben in allen Beschäftigungs­gruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unter­repräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt uns sehr am Herzen. Seit 2014 ist der Schleswig-Holsteinische Landtag für seine familien- und lebens­phasenbewusste Personal­politik mit dem Zertifikat zum „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet. Bestandteil dieses Leitbilds ist beispielsweise eine Back-Up-Betreuung für unvorher­gesehene Betreuungs­bedarfe in der Kinder­tagesstätte „Company Kids“ in Kiel.

Ihr Einverständnis zu einer eventuell notwendig werdenden Sicherheits­überprüfung nach § 7 Abs. 2 des Landes­sicherheits­überprüfungs­gesetzes ist Einstellungs­bedingung.