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Architekt*in als Überregionale*r Kirchenarchitekt*in

companyEvangelische Kirche in Hessen und Nassau
locationDarmstadt, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 19.12.2024
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit Sitz in Darmstadt ist eine von 20 Glied­kirchen der Evange­lischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ca. 1,4 Millionen Gemeinde­glieder in 1.075 Kirchen­gemeinden und bietet rund 19.000 Menschen Beschäf­tigung. Die Kirchen­ver­waltung in Darmstadt ist die zentrale Dienst­leis­tungs­ein­richtung für alle Bereiche unserer Kirche.

Die Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sucht für die Referats­gruppe Kirchliches Bauen zum nächst­möglichen Zeit­punkt befristet bis zum 30.06.2027 eine*n

Architekt*in als Überregionale*r Kirchenarchitekt*in

mit einem Stellen­umfang von 100 % (39 Wochen­stunden). Die Vergütung erfolgt nach E 12+50 % KDO.


  • Zentrale Wahr­nehmung von über­geordneten Aufgaben in der Referats­gruppe Kirchliches Bauen sowie Fach­aufsicht über die Bau­dienst­stellen in Dekanaten, Gesamt­gemeinden und Gemeinde­verbänden
  • Betreuung, Beratung und kirchen­aufsichtliche Genehmigung von Gebäude­entwicklungs­konzepten (GEK) auf kirchen­gemeindlicher, kirchen­gemeindlich über­greifender sowie Dekanats­ebene einschließlich der Begleitung der Umsetzung durch Gutachter­verfahren, Wett­bewerbe sowie Projekt­entwicklung
  • Zentrale Bau­betreuung hinsichtlich Beratung, Steuerung, kirchen­aufsichtlicher Genehmigung und Über­wachung der Abwicklung von Bau­maß­nahmen an Kinder­tages­stätten und Krippen­einrichtungen der Kirchen­gemeinden und Dekanate der EKHN
  • Mitwirkung bei Vertrags­verhandlungen mit Dritten wie Bund, Land oder Kommunen in Hinblick auf Investitions­mittel sowie laufende Drittmittel für Aufwendungen im baulichen Bereich
  • Projektkoordination und Steuerung bei ein- oder mehr­jährigen Projekten der Referats­gruppe Kirchliches Bauen einschließlich der dazu­gehörenden Führungs­aufgaben
  • Unter­stützung der Leiterin der Referats­gruppe Kirchliches Bauen bei der Wahr­nehmung von Koordinations- und Quer­schnitts­aufgaben (z. B. Weiter­entwicklung des Gebäude­struktur­plans)
  • Erstellen von Leit­fäden und Hand­reichungen
  • Mitarbeit in Gremien

Die Aufgaben der Stelle können den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden.


  • Umfassende Fach­kenntnisse, die in der Regel durch einen Universitäts- oder Master­abschluss nachgewiesen werden. Erfahrung in der öffentlichen Bauverwaltung bzgl. der Rahmen­bedingungen und Abläufe ist wünschens­wert.
  • Ausgeprägte Führungs­kompetenz
  • Fundierte Kenntnisse im Organisations­management, hohe Leitungs- und Moderations­kompetenz
  • Kompetenz im Bereich Projekt­steuerung u. a. von Bau­maß­nahmen in methodischer, zeit­licher und finanzieller Hinsicht.
  • Vertiefte Kenntnisse in allen bau­fachlichen Bereichen.
  • Grund­sätzliche, umfassende Rechts­kenntnisse des öffentlichen und privaten Bau­rechts sowie des Verwaltungs­rechts
  • Grund­kenntnisse in betriebs­wirt­schaftlichen Aspekten der Gebäude­wirt­schaft
  • Souveräner Umgang mit MS Office
  • Ziel­orientierte, strukturierte sowie sorgfältige Arbeits­weise, auch unter zeitl­ichen Vorgaben
  • Kommunikative und analytische Kompetenz, Engagement, Konflikt­fähig­keit, Loyalität, soziale Kompetenz, Verschwiegenheit sowie Kooperations- und Kontakt­fähig­keit
  • Einwandfreie Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, korrekte Recht­schreibung, gutes Ausdrucks­vermögen
  • Reise­bereit­schaft im gesamten Kirchen­gebiet der EKHN

  • Eine attraktive Vergütung gemäß der Kirchlichen Dienst­vertrags­ordnung (KDO) mit einem Tabellen­ent­gelt ober­halb des Niveaus vergleichbarer Tarif­verträge wie TVöD, TV-L oder TV-H (5.812,00 EUR bis 7.715,00 EUR brutto mtl. je nach Stufen­zuordnung)
  • Jährliche Sonder­zahlung und vermögens­wirksame Leistungen
  • Möglichkeit zur mobilen Arbeit
  • Flexible Arbeitszeiten ohne Kern­zeiten
  • 30 Tage Urlaub sowie aktuell 3 arbeitsfreie Tage zusätzlich
  • Zusatz­versorgung (derzeit 100 % durch den Arbeit­geber finanziert)
  • Betriebliche Gesund­heits­förderung
  • Möglichkeit zur Fort- und Weiter­bildung
  • Kantine