Angestellte/r für Umsatzsteuerverfahren (Innendienst)
Die Finanzämter sind Landesbehörden und stellen die unterste Ebene im dreistufigen Aufbau der Landesfinanzverwaltung dar. In den Finanzämtern werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Steuerpflichtigen geprüft, Steuern festgesetzt und erhoben. In Baden-Württemberg sind hierfür 65 Finanzämter mit ca. 16.000 Beschäftigten verantwortlich.
Angestellte/r für Umsatzsteuerverfahren (Innendienst)
Finanzamt Heidenheim
Bewerbungsschluss: 17.01.2025
bis Entgeltgruppe 8 TV-L
Vollzeit / Teilzeit
- Formelle und sachliche Überprüfung der abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Zustimmung zur Erstattung von Umsatzsteuer
- Erledigung von Bearbeitungshinweisen
- Bearbeitung von Fristverlängerungsanträgen
- Festsetzung von Verspätungszuschlägen
- Bearbeitung von Anträgen auf Verrechnungsstundung oder Aussetzung der Vollziehung
- Unterstützung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung
- Kommunikation mit Steuerbürgerinnen/Steuerbürgern
- abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Bankkauffrau/Bankkaufmann, Kauffrau oder Kaufmann für Büromanagement oder einem vergleichbaren Berufszweig
- Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen
- Kenntnisse im kaufmännischen Bereich, in der Betriebswirtschaftslehre oder in der Buchhaltung
- Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
- Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- schnelle Auffassungsgabe und gute Teamfähigkeit
- sicherer Umgang mit dem PC
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
- umfangreiche Schulungsmaßnahmen im Bildungszentrum der Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Freiburg/Breisgau zur Vorbereitung auf Ihre künftige Tätigkeit
- amtliche Unterbringung und Verpflegung während der fachtheoretischen Ausbildung
- praktische Einarbeitung im Finanzamt
- flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten
Für das am 01.03.2025 beginnende Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet; nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung und Bewährung im einschlägigen Arbeitsgebiet erfolgt anschließend die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Während der einjährigen Einarbeitungszeit erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 6 TV-L. Mit der Übernahme in das unbefristete Arbeitsverhältnis erfolgt regelmäßig die Übertragung von Tätigkeiten die den Merkmalen der Entgeltgruppe 8 TV-L entsprechen.