Abteilungsleitung (m/w/d) der Abteilung 3 Rückkehrmanagement
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Boostedt die Stelle als
Abteilungsleitung (m/w/d)
der Abteilung 3 „Rückkehrmanagement“
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
- Leitung der Abteilung „Rückkehrmanagement“ mit derzeit 61 Mitarbeitenden in vier Dezernaten und von einem der Abteilungsleitung direkt angegliederten Projekt
- Fachliche Begleitung der folgenden Aufgabengebiete:
- Verbindung zum Gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Berlin von Bund und Ländern
- Integriertes Rückkehrmanagement
- Landesunterkunft für Ausreisepflichtige
- Beschaffung von Heimreisedokumenten
- Reiseorganisation
- Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen
- Projekt IRR „Integrierte Rückkehrberatung und Reintegration“
- Es ist beabsichtigt, die Zuständigkeit für die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung u. a. von ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftätern im Einzelfall auf das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein zu übertragen; diese Aufgabe soll in der Abteilung 3 angebunden werden.
- Wahrnehmung der Aufgabe des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein als Koordinierungsstelle für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Schleswig-Holstein im Rahmen des Konzepts zum „Integrierten Rückkehrmanagement“ des Landes
- Beratung und fachliche Begleitung bei operativen und strategischen Fragestellungen im Zusammenhang mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen
- Landesinterne Vernetzung zum Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein sowie zur Landespolizei, zu den Zuwanderungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte und zu weiteren Ansprechpersonen im Rahmen des Rückkehrmanagements sowie
- Vertretung des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein bei operativen Fragen des Rückkehrmanagements gegenüber anderen Behörden und in Facharbeitskreisen im Rahmen von Konferenzen und Tagungen auf Bund- / Länderebene
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Rechtswissenschaften (zwei überzeugende, mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossene juristische Staatsexamina oder langjährige Berufserfahrung) oder
- Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtungen Allgemeine Dienste, Polizei oder Justiz oder
- Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Gesellschafts- oder Geisteswissenschaften mit geeignetem Studienschwerpunkt, bevorzugt Masterstudiengang „Migration und Diversität“
Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtungen Polizei oder Justiz müssen in die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste wechseln.
- Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung
- Fachübergreifendes und vernetztes Denken und Handeln
- Hohe Kommunikationskompetenz auf allen Hierarchieebenen und auf Sprachniveau C2
- Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen und zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
- Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Zudem sind wünschenswert:
- Kenntnisse des Aufenthalts-, Asylverfahrens-, Abschiebungshaft-, Verwaltungsvollstreckungs- und Freiheitsentziehungsrechts nebst begleitender Rechtsgebiete
- Kenntnisse in den Bereichen Migration und Integration sowie Gespür für die politische und gesellschaftliche Bedeutung der Aufgabe
Für eine Einstellung ist darüber hinaus notwendig, dass Sie
- Verantwortung übernehmen, analytisch denken und innovativ sind,
- als Führungskraft die Zusammenarbeit im Team fördern, Mitarbeitende fördern und unterstützen, Vertrauen schaffen, Feedback geben und annehmen sowie sich selbst reflektieren und
- in komplexen Situationen gelassen bleiben,
- Veränderungen gestalten sowie
- zielgerichtet organisieren und koordinieren.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 15 TV‑L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- Einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
- Ein kollegiales Arbeitsklima
- Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
- Vielseitige Fortbildungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung Ihrer fachlichen und persönlichen Kompetenzen
- Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Firmenfitness mit dem EGYM Wellpass
- Fahrradleasing („Job-Rad“)
- Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel; gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.